Skipper sucht ihr Glück

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RO-437345 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
Hellbraun
Gesundheit:
gechipt, geimpft, kastriert, entwurmt, entfloht, mit EU-Heimtierausweis
Wurftag:
10.03.21 (5 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
550 €
Busag Rumänien.

Skipper ist ein echtes Unikat – und eine der Hündinnen, die man einfach nicht vergisst. Mit ihren etwa 5 Jahren hat sie nahezu ihr gesamtes Leben im Shelter in Busag verbracht und gehört damit zu den Hunden, die schon viel zu lange auf ihre Chance warten.

Mittlerweile ist Skipper zu einem echten Notfall geworden. Das Leben im Shelter setzt ihr zunehmend zu und man merkt deutlich, dass die jahrelange Unterbringung hinter Gittern ihre Spuren hinterlässt. Während andere Hunde den Shelteralltag besser wegstecken, leidet Skipper immer stärker unter der fehlenden Ruhe, den vielen Reizen und dem ständigen Stress.

Dabei hat sie in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Schon immer hat sie sich riesig über Menschen gefreut. Sobald jemand ihren Zwinger betritt, ist ihre Begeisterung kaum zu übersehen. Fröhlich springt sie umher, beobachtet neugierig alles, was um sie herum passiert, und möchte am liebsten dabei sein. Lange Zeit hielt sie dabei jedoch stets einen kleinen Sicherheitsabstand ein und ließ sich ausschließlich von ihrem Pfleger Dorel anfassen.

Heute ist Skipper deutlich mutiger geworden. Sie nimmt Leckerlis aus der Hand, lässt sich mit etwas Geduld auch von fremden Menschen streicheln und sucht immer häufiger die Nähe zu ihren Besuchern. Man merkt ihr an, wie sehr sie den Kontakt zu Menschen genießt. Es fehlt nur noch das letzte Quäntchen Vertrauen, um vollständig über ihren Schatten zu springen.

Mit anderen Hunden ist Skipper nicht grundsätzlich unverträglich. Seit vielen Jahren lebt sie problemlos mit einer Hündin und einem Rüden in ihrem Zwinger zusammen. Dort zeigt sie sich sozial und unauffällig. Allerdings kommt es immer häufiger zu Konflikten mit den Hunden in den benachbarten Zwingern. Wir sind überzeugt, dass dies nicht auf generelle Unverträglichkeit zurückzuführen ist, sondern auf den Frust und Stress, den das Leben im Shelter mittlerweile bei ihr verursacht.

Skipper braucht dringend eine Perspektive. Man merkt ihr an, dass sie an einem Punkt angekommen ist, an dem ihr die Situation zunehmend schwerfällt. Sie verdient endlich die Chance, den Shelter hinter sich zu lassen und in einem ruhigen Zuhause anzukommen, in dem sie durchatmen und zur Ruhe kommen kann.

Sollten bereits Hunde vorhanden sein, wünschen wir uns ruhige und souveräne Artgenossen. Wichtig wäre außerdem die Möglichkeit, die Hunde bei Bedarf voneinander zu trennen, bis sich alle aneinander gewöhnt haben. Am liebsten würden wir Skipper jedoch als Einzelprinzessin vermitteln, damit sie die ungeteilte Aufmerksamkeit ihrer Menschen genießen darf.

Auch Kinder durfte Skipper bereits kennenlernen. Ihnen gegenüber zeigt sie sich ähnlich wie Erwachsenen: freundlich, interessiert und neugierig, aber noch etwas unsicher. Kinder sollten daher bereits älter sein und Verständnis für ihre Bedürfnisse mitbringen.

Aufgrund ihrer Optik können wir Herdenschutzhund-Anteile nicht ausschließen. Daher wünschen wir uns für Skipper ein ruhiges Zuhause in ländlicher Umgebung mit sicher eingezäuntem Garten oder Grundstück, in dem sie endlich ankommen darf.

Für Skipper suchen wir geduldige und einfühlsame Menschen mit Hundeerfahrung, die bereit sind, ihr die Zeit zu geben, die sie braucht. Sie wird vermutlich nicht am ersten Tag auf dem Sofa liegen und jedem Besucher freudig entgegenlaufen. Doch wer ihr die Chance gibt, wird mit einer besonderen Hündin belohnt, die sich über Jahre hinweg trotz aller Enttäuschungen ihre Lebensfreude und ihre Liebe zu den Menschen bewahrt hat.

Skipper wartet nun schon fast ihr ganzes Leben auf ihre Familie. Wir wünschen uns von Herzen, dass sie nicht noch weitere Jahre hinter Gittern verbringen muss.

Skipper reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr vermittelt. Über eine Pflegestelle würde sich Skipper ebenfalls sehr freuen.

Möchtest du Skipper ein Zuhause schenken? Dann findest du auf unserer Webseite weitere Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft.
https://einherzfuerstreuner.de/project/skipper-4/

https://www.youtube.com/shorts/mebEfp3h5gg
https://www.youtube.com/shorts/Pm4pnImoooM

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
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81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
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Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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