Zauberhafte Pina sucht Heimat

11.06.26 08.03.26 102 287199684
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.03.23 (3 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
550 €
Bistrita, Rumänien.
Pinas Geschichte beginnt leider traurig. Sie wurde in dem Dorf, in dem unsere Tierschützerin Diana lebt, einfach zurückgelassen. Seitdem lebt sie dort gemeinsam mit anderen Hunden und vielen verschiedenen Tieren und wartet darauf, endlich gesehen zu werden.
Als wir Pina vor Kurzem besucht haben, hat sie uns sofort tief berührt. Denn aktuell lebt sie leider an der Kette. Nicht, weil sie aggressiv oder gefährlich wäre, sondern weil Diana momentan keine andere Möglichkeit hat, sie sicher unterzubringen. Pina hat nämlich ein ganz besonderes Talent: Sie klettert über Zäune und Mauern, als wären sie kaum ein Hindernis. Dabei hat sie bereits begonnen, die Hühner der Nachbarn zu jagen, weshalb Diana handeln musste, um schlimmere Konsequenzen für Pina zu verhindern.
Trotzdem merkt man sofort, wie schlecht es ihr mit dieser Situation geht. Pina ist unterfordert, gestresst und sehnt sich unglaublich nach Aufmerksamkeit und Beschäftigung. Sie möchte dabei sein, sich bewegen und endlich ein richtiges Leben führen dürfen.
Dabei ist Pina einfach eine unglaublich tolle Hündin. Sie zeigt sich super lieb, offen und menschenbezogen. Sie genießt jede Form von Aufmerksamkeit und sucht aktiv den Kontakt. Mit anderen Hunden versteht sie sich gut und auch Katzen kennt sie bereits. Außerdem lebt sie problemlos mit Dianas Kindern und vielen Hoftieren zusammen, darunter Hühner, Ziegen, Schafe, Pferde und Schweine. Die Hühner von Diana selbst jagt sie übrigens nicht, das Problem entstand lediglich bei den Nachbarshühnern außerhalb ihres Bereichs.
Optisch ist Pina ein absoluter Hingucker. Ihr weiß-braunes Fell, ihre besondere Gesichtszeichnung und ihr freundlicher, aufmerksamer Blick machen sie zu einer wirklich auffälligen Schönheit. Zusätzlich hat sie eine verkürzte Rute, die sie im Alltag jedoch überhaupt nicht beeinträchtigt. Aufgrund dessen darf sie allerdings leider nicht in die Schweiz vermittelt werden.
Mit etwa drei Jahren ist Pina im besten Hundealter. Sie ist aktiv, neugierig und bereit, endlich richtig durchzustarten. Vieles spricht dafür, dass ein Hütehund-Mix in ihr steckt. Sie wirkt intelligent, aufmerksam und lernfreudig. Solche Hunde möchten nicht nur körperlich ausgelastet werden, sondern brauchen auch geistige Beschäftigung und enge soziale Bindung zu ihren Menschen. Spaziergänge, Training, Suchspiele oder gemeinsame Aktivitäten würden Pina sicherlich großen Spaß machen.
Trotz ihrer tollen Art sollte man nicht vergessen, dass wir ihre Vergangenheit nicht kennen. Es ist gut möglich, dass sie vieles im Leben erst noch lernen muss. Themen wie Leinenführigkeit, feste Routinen oder das Leben im Haus sollten deshalb geduldig aufgebaut werden. Ein Umzug bedeutet zudem immer Stress und viele neue Eindrücke, die verarbeitet werden müssen.
Ihre zukünftigen Menschen sollten Freude daran haben, sich mit ihr zu beschäftigen und ihr sowohl körperliche als auch geistige Auslastung zu bieten. Gleichzeitig braucht Pina klare Strukturen und Menschen, die ihr zeigen, wie ein geregeltes Leben aussehen kann. Der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule kann dabei eine hilfreiche Unterstützung sein und helfen, gemeinsam als Team zusammenzuwachsen.
Für Pina wünschen wir uns Menschen, die ihr endlich die Chance geben, ihr Potenzial auszuleben und ein echtes Familienmitglied zu werden. Sie soll nicht länger an einer Kette auf Aufmerksamkeit warten müssen.
Pina reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit ihrem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Nach positiver Vorkontrolle kann sie gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden.
Wer schenkt dieser besonderen Hündin endlich das Leben, das sie so dringend verdient?

Weitere Infos über Pina und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/pina-6/

https://youtu.be/9YuKS6CoqzU
https://youtu.be/8J3uLexogAQ

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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