Malika wartet auf Ihr Für-Immer-Zuhause

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69151 Neckargemünd (Baden-Württemberg)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-weiß
Wurftag:
01.09.25 (10 Monate 1 Woche alt)
Preis:
550 €
Die zauberhafte junge Hündin hat sich seit Ende Februar mit ihrem liebevollen Wesen und ihrer sanften Art ganz schnell in die Herzen ihrer Pflegefamilie geschlichen. Malika ist sehr verschmust und möchte „everybody’s darling“ sein. Malika hat weiches, schwarz-weißes Fell und ist ein ganz besonders hübsches und charmantes Hunde-Mädchen, sie strahlt mit ihren schwarzen Kulleraugen Freundlichkeit und Wärme aus. Malikas Statur und ihre Fellfarbe lassen vermuten, dass es sich bei ihr um einen Hütehund-Mix handeln könnte.

Malika hat sich schon gut eingelebt, kann alleine bleiben, läuft bereits frei und hört auf Rückruf und ihren Namen. Außerdem läuft sie problemlos an der Leine und beherrscht die Grundkommandos. Mit anderen Hunden kommt Malika wunderbar klar, ganz egal ob groß oder klein, so auch mit den Ersthunden in der Pflegefamilie. Sie begegnet ihren Artgenossen freundlich und offen und liebt es, mit ihnen zu spielen. Ob im Garten, bei Spaziergängen im Wald oder einfach im Haus – Malika ist überall dabei, neugierig, aufmerksam und voller Lebensfreude. Sie ist eine aufgeschlossene Entdeckerin, die für alles offen ist.

Ursprünglich kommt Malika aus Rumänien, Baia Mare. Sie lebte als Welpin ganz alleine auf der Straße und niemand wollte sie haben. Aber Malika hatte Glück im Unglück und wurde in Sicherheit gebracht.

Wir wünschen uns für Malika liebevolle Menschen, die Malika als festen Teil der Familie sehen, sie in ihr Herz aufnehmen und mit ihr gemeinsam durchs Leben gehen möchten. Dabei wäre ein ländlich gelegenes Zuhause ideal, mit möglichst viel Platz und einem Garten.

Hast du Malika schon ins Herz geschlossen? Sie freut sich auf ein Kennenlernen.

Malika kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr jederzeit in ihr eigenes Für-Immer-Zuhause umziehen. Sie ist gechipt, geimpft und besitzt einen EU-Heimtierausweis.

https://youtu.be/3qYaJ-0i7h8

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/malika-4/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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