Liebevolles Zuhause für zauberhaften Floppy gesucht

12.07.26 11 288290794
RO-547235 Fantanele (Mureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
beige
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.07.25 (1 Jahr 1 Woche alt)
Preis:
550 €
“Ich habe ihn zum Sterben in den Keller gesperrt.” Das waren die Worte von Floppys ehemaligen Besitzer, als Floppy aus seinen Händen befreit werden konnte. Seine Haut zeigt die Spuren der Vernachlässigung und der Entbehrungen, die Floppy erdulden musste.

Doch Floppy zeigt jeden Tag, was für eine sanfte, liebe Seele er ist. Trotz großer Schmerzen lässt Floppy jede Behandlung mit einer Engelsgeduld über sich ergehen. Er hat vom ersten Moment an verstanden, dass ihm nichts Böses mehr passieren wird und er nun in Sicherheit ist.

Floppy ist erst knapp ein Jahr alt und hat sein ganzes Leben noch vor sich und dieses soll nun gefüllt werden mit Liebe, Geborgenheit und dem Gefühl von zuhause. Denn genau das hat Floppy so sehr verdient.

Da der liebe Kerl das Leben in einem Haushalt noch nicht kennenlernen durfte, ist auch das Hunde ABC noch Neuland für Floppy. Wir wünschen uns daher verständnisvolle Menschen, die Freude daran haben Floppy an die Pfote zu nehmen und ihm die Regeln für ein glückliches Zusammenleben zu zeigen.

Floppy ist weiterhin in Behandlung, doch man sieht bereits deutlich, wie sich sein Äußeres wandelt und er sich langsam erholt. Und so zeigt sich langsam auch, dass Floppy nicht nur innerlich ein unglaublich schöner Hund ist, sondern auch äußerlich. Für alle aktuellen Informationen steht dir Floppys Ansprechpartnerin sehr gerne zur Verfügung.

Floppy reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr vermittelt und bringt selbstverständlich seinen EU-Heimtierausweis mit.

Wer schenkt Floppy sein ganz eigenes Körbchen? Auch eine liebevolle Pflegefamilie wäre für Floppy unglaublich wertvoll.

https://einherzfuerstreuner.de/project/floppy-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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