Loyaler Piky sucht seine Menschen

06.04.25
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RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.04.22 (3 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
500 €
Piky hatte das Glück, von Adrian gefunden worden und dadurch im Gini House, einer privaten Hundepension untergekommen zu sein. Hier wird er täglich mit Futter versorgt und gelegentlich darf er über die Wiese laufen.

Der schöne Rüde ist aber sehr menschenbezogen und selbst wenn er im Auslauf ist und dort mal rennen und schnuppern könnte, bleibt er lieber bei dem Menschen stehen und hofft auf Streicheleinheiten.

Piky ist vermutlich ein Schäferhund- Herdenschutzhundmix. Man sollte sich vorab schon mit diesen Rassen befasst haben. Schäferhunde z.B. sind intelligent, loyal und menschenbezogen, gehorsam. Wie auch die Herdis möchten sie beschäftigt und ausgelastet werden.

Piky ist etwa 3 Jahre alt und hat mit ca. 70 cm eine stattliche Größe. Er wiegt sicher mind. 35 kg. Piky ist ein Hund, der sich über lange Spaziergänge und Aufgaben freuen würde. Der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule wäre sicher von Vorteil.

Er versteht sich aktuell gut mit seinen Artgenossen, ist aber eher ein Einzelgänger bzw. möchte bei anderen Hunden gerne den Ton angeben. Für ihn wäre ein Platz ohne anderen Hund erstrebenswert, mit einer freundlichen unaufdringlichen Hundedame fühlt er sich aber sicher auch sehr wohl.

Piky lebte auf der Straße, obwohl er einen Besitzer hatte. Traurig lag er jeden Tag am gleichen Platz, von wo Adrian ihn schließlich (mit Absprache des Besitzers) mitgenommen hatte – und Piky folgte Adrian. Der schöne Rüde ist sehr anhänglich und wenn man mit ihm mal zusammengewachsen ist, dann kommt nichts mehr dazwischen.

Wie Piky auf Katzen oder Kleintiere reagiert, können wir leider nicht sagen und aktuell auch nicht testen. Kinder sollten den Umgang mit Hunden auf jeden Fall kennen.

Piky reist geimpft, gechipt, entfloht, entwurmt und kastriert in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt und bringt natürlich seinen EU-Heimtierausweis mit. Auch eine Pflegestelle würde Piky helfen in ein neues Leben zu starten.

Verliebt in Piky? Dann meld dich bei uns!

https://einherzfuerstreuner.de/project/piky/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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