Liebevolle Hündin Humla

09.11.25
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286174667
RO-437345 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz,braun, weiß
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
08.11.19 (6 Jahre 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
Humla ist eine supersüße, kleine Hündin und wartet zurzeit im Shelter in Baia Mare auf ein neues Leben bei liebevollen Menschen, die sie in ihr Herz schließen und ihr ein abwechslungsreiches Leben bieten möchten. Sie ist eine ganz besonders hübsche und liebevolle Hündin, die eine Chance auf ein glückliches und umsorgtes Leben als Haushündin verdient hat.

Humla ist ca. sechs Jahre alt und 35 cm groß. Mit ihrem glatten, schwarzen Fell mit braunen und weißen Abzeichen, ihren süßen Stehohren und den großen, braunen Augen ist sie eine sehr sympathische, kleine Hündin. Menschen gegenüber ist Humla sehr freundlich und verschmust. Mit anderen Hunden verträgt die kleine Maus sich auch sehr gut.

Humla hat eine praktische Größe und passt gut in jeden Haushalt – Hauptsache sie wird geliebt und umsorgt und ihre neuen Menschen sind bereit, sich ganz und gar auf sie einzulassen. Denn die kleine Hündin möchte endlich ankommen und gemeinsam mit ihren neuen Menschen noch ganz viel erleben. Deshalb hoffen wir für Humla auf tierliebe Adoptant:innen, die auch einer nicht mehr ganz jungen Hündin eine zweite Chance geben möchte. Humla hat sicherlich noch nicht viel Gutes erlebt und freut sich darauf, in ihrer zweiten Lebenshälfte auf Wiesen herumzutollen und sich den Wind durchs Fell wehen zu lassen.

Vielleicht hat Humla noch nie in einem Haus gelebt und hat von Stubenreinheit und Leinenführigkeit noch nichts gehört. Aber wenn man ihr mit einem liebevoll-konsequenten Erziehungsstil zeigt, welche Regeln man als ordentlicher Haus- und Familienhund einhalten sollte, wird sie sich sicherlich bemühen, alles Notwendige zu lernen, und sich zu einer treuen Begleiterin entwickeln. Wir würden uns auch über eine Pflegestelle für die kleine Humla sehr freuen.

Humla kann kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause reisen. Sie wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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