Schenks du Faro ein Zuhause?

31.03.25
16.02.24
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280714600
RO-437345 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.21 (4 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
500 €
Busag, Rumänien. Unser Faro lebt schon seit Welpenalter im Shelter. Auf einem großen Gelände zusammen mit vielen anderen Hunden ist er sehr eigen- und selbständig und frei unterwegs. Die Menschen braucht er aktuell eigentlich nur fürs Futter. Der Vorteil im Shelter Busag ist, dass die Hunde nicht in engen Zwingern sitzen müssen.

Faro ist aktuell ca 2 Jahre alt und etwa 55 – 60 cm groß. Mit seinen Hundefreunden im Shelter lebt er friedlich nebeneinander. Den Menschen gegenüber ist er eher zurückhaltend und geht auf Abstand. Er ist den regelmäßigen und vor allem engen Kontakt einfach nicht gewöhnt. Traurige Realität in Rumäniens Sheltern, wo viel zu viele Hunde versorgt werden müssen und die Zeit für einzelne einfach fehlt.

Daher wünschen wir uns für den schönen Faro Menschen, die ländlich wohnen, ein eingezäunter Hof/Grundstück, auf dem er sich frei bewegen kann und wenig Einschränkungen erfährt. Ob er sich jemals an ein Leben in einem Haus gewöhnen kann, wissen wir nicht. Viel Zeit und Geduld muss man für Faro sicherlich einkalkulieren, damit er merkt, dass wir Menschen gar nicht so übel sind. Ein Anfängerhund ist er freilich nicht. Das klingt wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen, aber auch Faro kann ja noch Glück in seinem jungen Alter haben.

Faro ist vermutlich ein Schäferhund-Mix. Schäferhunde sind sehr loyale Hunde und ihrem Herrchen und Frauchen sehr treu ergeben. Vielleicht lernt Faro das dazu gehörige Vertrauen in den Menschen ja wieder.

Faro reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Faro bringt einen EU-Heimtierausweis mit und würde sich ebenfalls sehr über eine Pflegestelle freuen.

Weitere Informationen und den Link zu Selbsauskunft auf unserer Homepage:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/faro-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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