Wer schenkt Keno ein neues Leben?
Anzeige vom 23.08.26
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Nr. 280710618
RO-400001 Cluj (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
Schwarz
Wurftag:
16.02.23 (3 Jahre 6 Monate alt)
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien. Unser lebensfroher Keno mit dem süßen Struppelnäschen wartet auf deine Anfrage! Keno wurde von unserer Tierschützerin Celia in Rumänien bei dem Nachbarn gefunden. Weil er die Hühner gejagt hat verdonnerte man ihn zu einem Leben an der Kette. Celia schaffte es, den Besitzer zu überreden, dass man Keno kastrieren lässt und für ihn ein Zuhause findet – ohne Hühner.
Keno wird auf etwa 1 Jahr geschätzt und hat mit 45 cm und 15 kg eine angenehme, mittlere Größe. Er ist freundlich mit den Menschen und kennt auch Kinder. Zu Katzen oder anderen Kleintieren vermitteln wir ihn vorsichtshalber nicht. Obwohl es natürlich auch sein könnte, dass Keno einfach nur Hunger hatte…Keno zeigt sich als verschmust und er genießt es sehr, Aufmerksamkeit zu erhalten. Seinem Alter entsprechend ist er aktiv und möchte die Welt erobern. Sicherlich bringt er noch einige Pubertätsflausen mit, die einem liebevollen aber auch konsequenten Erziehungsstil verlangen.
Wir wünschen uns für Keno Menschen, die bereit dazu sind ihm zu zeigen wie ein artgerechtes Leben funktioniert. Das kennt er nämlich nicht und muss noch allerhand lernen. Aber gemeinsam mit geduldigen und einfühlsamen Menschen wird er das Hunde-ABC sicher bald lernen. Leineführigkeit, Stubenreinheit, alleine bleiben – das sind nur wenige Dinge von dem, was Keno noch nicht kennt und viel üben muss. Ein Besuch in einer Hundeschule würde ihm sicher auch helfen, genauso wie der regelmäßige Kontakt zu seinen Artgenossen. Menschen die von einem positiv verstärkenden Erziehungsstil überzeugt sind und gewillt sind Keno nicht nur körperlich sondern auch geistig auszulasten, sind genau richtig für Keno.
Unser Keno ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Leben starten.
Wer schenkt Keno ein wundervolles Leben in Freiheit?
Möchtest du Keno ein Leben ein Zuhause schenken? Dann findest du auf unserer Webseite weitere Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft.
https://einherzfuerstreuner.de/project/keno/
https://youtu.be/ShHpa9EUGR4
Keno wird auf etwa 1 Jahr geschätzt und hat mit 45 cm und 15 kg eine angenehme, mittlere Größe. Er ist freundlich mit den Menschen und kennt auch Kinder. Zu Katzen oder anderen Kleintieren vermitteln wir ihn vorsichtshalber nicht. Obwohl es natürlich auch sein könnte, dass Keno einfach nur Hunger hatte…Keno zeigt sich als verschmust und er genießt es sehr, Aufmerksamkeit zu erhalten. Seinem Alter entsprechend ist er aktiv und möchte die Welt erobern. Sicherlich bringt er noch einige Pubertätsflausen mit, die einem liebevollen aber auch konsequenten Erziehungsstil verlangen.
Wir wünschen uns für Keno Menschen, die bereit dazu sind ihm zu zeigen wie ein artgerechtes Leben funktioniert. Das kennt er nämlich nicht und muss noch allerhand lernen. Aber gemeinsam mit geduldigen und einfühlsamen Menschen wird er das Hunde-ABC sicher bald lernen. Leineführigkeit, Stubenreinheit, alleine bleiben – das sind nur wenige Dinge von dem, was Keno noch nicht kennt und viel üben muss. Ein Besuch in einer Hundeschule würde ihm sicher auch helfen, genauso wie der regelmäßige Kontakt zu seinen Artgenossen. Menschen die von einem positiv verstärkenden Erziehungsstil überzeugt sind und gewillt sind Keno nicht nur körperlich sondern auch geistig auszulasten, sind genau richtig für Keno.
Unser Keno ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Leben starten.
Wer schenkt Keno ein wundervolles Leben in Freiheit?
Möchtest du Keno ein Leben ein Zuhause schenken? Dann findest du auf unserer Webseite weitere Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft.
https://einherzfuerstreuner.de/project/keno/
https://youtu.be/ShHpa9EUGR4
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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