Lavender wartet schon auf dich

01.06.25
08.05.25
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284570913
04105 Leipzig - Zentrum-Nord (Sachsen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
grau-schwarz
Wurftag:
01.08.24 (1 Jahr 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Lavender wurde gemeinsam mit ihren 6 Geschwistern und ihrer Mutter Sheila im Public Shelter in Rumänien abgegeben.

Lavender ist mittlerweile zu einer ca. 8 Monate alten Hündin herangewachste und muss aufgrund von privaten Lebensumständen ihre Familie wieder verlassen. Ausgewachsen bleibt sie vermutlich mittelgroß und misst aktuell 55 cm. Sie ist neugierig und ihren Menschen zugewandt. Mit ihrem kurzen schwarz-braun gezeichneten Fell, den lackschwarzen Knopfaugen und einer feucht glänzenden Nase ist Lavender ein ganz entzückende Hundedame

Lavender ist ihren Menschen manchmal aber auch so zugewandt, dass sie Besucher in ihrem Reich nicht mehr so einladend findet. Sie muss noch lernen die Kontrolle abzugeben und Besuch zu akzeptieren. Zudem ist Lavender mittlerweile vollkommenen in ihrer Pubertät angekommen und testet jeden Tag aufs Neue ihre Grenzen.

Lavender ist vermutlich ein Schäferhund Mix und braucht auch dementsprechende körperliche und mentale Auslastung. Eine Familie die bereits Erfahrung mit Schäfer- und Hütehunden hat, wäre wünschenswert.
Sie reagiert stark auf Umweltreize weshalb wir uns eine ruhige Umgebung besser für sie vorstellen können.

Lavender muss noch viel lernen, wobei die Zusammenarbeit mit einer positiv arbeitenden Hundeschule oder die Begleitung durch einen Hundetrainer von Vorteil wäre. Geduldiges und liebevolles Training wird Lavenders Selbstbewusstsein stärken und die Bindung zu ihren Bezugspersonen festigen. Durch regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen und viele positive Erlebnisse mit ihren Menschen wird die schlaue Hündin das 1×1 für eine wunderbare Familienhündin schnell erlernen und sich zu einer fröhlichen und zuverlässigen Begleiterin entwickeln.

Hast du ein warmes Körbchen und einen Platz in deinem Herzen für die süße Lavender frei? Dann melde dich bei uns! Nach einer positiven Vorkontrolle kann sie geimpft, gechipt, entwurmt und mit einem EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro umziehen. Auch über eine Pflegestelle für die hübsche, junge Hündin würden wir uns sehr freuen.

https://youtu.be/tV5y49aaAR0

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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