Freies Körbchen gesucht für Bernie

19.04.26 16 287564533
RO-40001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
.
Wurftag:
01.01.22 (4 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
498 €
Hier ist unser Bernie, unser charmanter "Gute-Laune-Botschafter" auf vier Pfoten. Mit seinem hellen, dichten Fell und seinem treuen Blick sieht der etwa 4-jährige Rüde nicht nur aus wie ein kleiner Kuschelbär, er scheint auch das Lächeln erfunden zu haben. Bernie kam, wie so viele Schützlinge, ohne bekannte Vorgeschichte zu uns ins Shelter, doch das tut seiner Lebensfreude keinen Abbruch. Er ist ca. 50 cm groß und zeigt sich bei uns als ein absolut süßer, freundlicher und liebevoller Begleiter, der den Menschen sehr zugetan ist.

Ob Bernie das Leben in einem Haus bereits kennt, wissen wir nicht. Wir vermuten, dass er das Hunde-ABC noch von der ersten Lektion an lernen muss. Stubenreinheit, das Laufen an der Leine oder das Alleinbleiben sind Themen, die er gemeinsam mit seinen neuen Menschen in Ruhe entdecken möchte. Da wir seine Eltern nicht kennen, lässt sich schwer sagen, welche Rassen in ihm stecken; wir können jedoch weder Herdenschutz- noch Hütehundgene ganz ausschließen. Seine zukünftigen Menschen sollten daher Freude daran haben, einen charakterstarken Hund mit liebevoller Konsequenz zu führen. Auch der Besuch einer Hundeschule wäre hierbei sicher eine wertvolle Unterstützung.

Seine Verträglichkeit mit anderen Hunden oder Katzen wurde bisher noch nicht getestet, aber Bernie ist mehr als bereit, sein ungemütliches Zwingerdasein gegen ein bequemes Sofa einzutauschen. Wer schenkt diesem Goldstück die Chance auf ein neues Leben und lässt sich jeden Tag von seinem ansteckenden Grinsen verzaubern? Seine Welpenzeit und Pubertät hat Bernie hinter sich gelassen und kann nun so richtig durchstarten.

Bernie freut sich schon auf viele Abenteuer in der Natur und mindestens genauso viele Kuschelstunden.

Bernie reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Auch seinen EU-Heimtierausweis hat er im Gepäck. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden, aber auch eine Pflegstelle wäre ein guter Start in ein glückliches Hundeleben.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/bernie-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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