Django - sensibel und anhänglich

19.04.26 15 287564434
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.01.24 (2 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Django, ein hübscher und anhänglicher junger Rüde, der in einem Dorf ausgesetzt und seinem Schicksal überlassen wurde.

Der zweijährige Django hat die wilde Zeit der Pubertät bereits hinter sich und wünscht sich ein Zuhause. Er hat eine tolle mittlere Größe von ca. 45 cm und wiegt um die 15 kg. Mit seinem schwarz-weißen Fell ist er unfassbar hübsch und wer verliebt sich denn nicht sofort in seine niedlichen Ohren? Ein Klapp- und ein Stehohr – ganz so, als könnte er mit einem Ohr schon eine glückliche Zukunft nach ihm rufen hören.

Als Django zurückgelassen wurde, hat er sich den dortigen Hunden angeschlossen und eine beschützende Rolle eingenommen. Er hat Menschen angebellt, wenn sie die Straße überqueren wollten. Dabei sind seine Absichten nicht böse - er möchte einfach „sein Rudel“ bewachen. Mit der richtigen Führung und etwas Training lässt sich das sicher gut in den Griff bekommen.

Er ist ein sensibler und anhänglicher Hund, der sehr schnell Vertrauen fasst, wenn man ihm Aufmerksamkeit und Zuneigung schenkt. Django genießt Streicheleinheiten und lässt sich problemlos anfassen. Sein Wesen ist freundlich - er ist weder aggressiv gegenüber Menschen noch hat er Probleme mit Katzen oder Kindern.

Dinge wie Geschirr oder Leine kennt er noch nicht. Ebenso wenig wie das Leben in einem Haushalt. Wir wünschen uns für Django daher Menschen, die ihm mit Geduld und liebevoller Konsequenz auf seinem Weg zum Familienhund begleiten. Django ist noch jung und ein Besuch in einer positiv arbeitenden Hundeschule kann hier eine wundervolle Unterstützung sein.

Hast du dich in den süßen Fratz verguckt und möchtest ihm ein schönes Zuhause schenken? Dann melde dich doch gerne bei uns und schicke uns am besten direkt deine Selbstauskunft zu. Und wenn du Django eine Pflegestelle anbieten kannst, dann wäre auch das eine wunderbare Chance für ihn.

Django sitzt auf gepackten Koffern und wird kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause reisen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann er bei dir einziehen.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/django-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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