Wer schenkt Enni eine Zuhause?

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81929 München - Bogenhausen (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
-
Wurftag:
24.10.24 (1 Jahr 9 Monate alt)
Preis:
550 €
Die etwa dreijährige Enni wartet in ihrer Pflegestelle in München auf ihre Herzensmenschen.

Mit ihren eisblauen Augen, dem wunderschönen zweifarbigen, langen Fell und ihrer zierlichen Statur ist Enni eine kleine Schönheit, die sofort alle Blicke auf sich zieht. Die nur etwa 23 cm kleine und rund 3 kg leichte Hündin bezaubert mit ihrem sanften Blick und ihrem liebevollen Wesen.

Enni ist die ruhige Genießerin. Während andere Hunde voller Tatendrang durch den Garten flitzen, beobachtet sie das Geschehen lieber ganz entspannt oder genießt ein Sonnenbad. Natürlich spielt sie auch gerne mit den anderen Hunden, doch insgesamt zeigt sie sich ausgeglichen und eher gelassen.

Mit anderen Hunden versteht sich Enni sehr gut. Fremden Menschen begegnet sie zunächst noch etwas schüchtern und braucht etwas Zeit, um Vertrauen zu fassen. Hat sie erst einmal gemerkt, dass ihr niemand etwas Böses möchte, zeigt sie ihre sanfte und liebenswerte Seite.

Enni ist seit ihrer Ankunft stubenrein, kann bereits kurze Zeit alleine bleiben und fährt problemlos im Auto mit. Lediglich das Laufen an der Leine muss noch weiter geübt werden.

Für Enni wünschen wir uns ein liebevolles Zuhause bei geduldigen Menschen, die ihr die Zeit geben, in ihrem eigenen Tempo anzukommen. Ein ruhiger Haushalt wäre für die sensible kleine Hündin ideal, wichtiger sind jedoch Menschen mit Herz, Verständnis und Einfühlungsvermögen, die ihr Sicherheit vermitteln und sie liebevoll durchs Leben begleiten.

Enni zieht kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und selbstverständlich mit EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Nach positiver Vorkontrolle wird sie gegen eine Schutzgebühr vermittelt.

Wer schenkt der zauberhaften Enni das ruhige und liebevolle Zuhause, nach dem sie sich so sehr sehnt?

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/enni-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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