Büebli - Wer schenkt ihm ein Zuhause?

15.05.24
27.04.24
320
281325765
15834 Rangsdorf (Brandenburg)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß-braun
Wurftag:
01.12.23 (1 Jahr 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Unser süsser Büebli hat unheimlich viel Lebensfreude im Gepäck und wartet in seiner Pflegestelle südlich von Berlin (15834 Rangsdorf) darauf, endlich in seinem ganz eigenem Zuhause einziehen zu dürfen.


Büebli… sein Blick strahlt pure Freundlichkeit aus und zaubert jedem ein Lächeln ins Gesicht. Mit seiner liebenswerten, super freundlichen, tollpatschigen offenen Art und seiner Neugier lernt er jeden Tag freudig die Umwelt und neue Situationen kennen.


Büebli ist jetzt ca. 5 Monate alt und hat jetzt ein Gewicht von ca.16 kg. Er wird ausgewachsen ca. 50 bis 55 cm groß werden. Schon jetzt ist der wunderschöne weiß-braune Mischling mit etwas schwarz im Fell und seinen süßen Pünktchen an der Nase ein echter Herzensbrecher.

Ein ländliches Zuhause mit einem umzäunten, großen Garten, wo Büebli toben und mit seinen Menschen oder auch Hundekumpels im Garten spielen kann, wäre perfekt.


Büebli ist ein aufgeweckter junger Hundebub. Er ist super aufgeschlossen, ist sehr gerne draußen, mag es spazieren zu gehen, in den Wiesen zu rennen und zu toben. Für neue Abenteuer sucht der kleine Mann aktive Menschen, die gern in der Natur sind und mit Büebli einen schönen gemeinsamen Weg gehen möchten.
Büebli ist kein Hund für die Großstadt, er mag mehr das ländliche Umfeld.

Büebli kann auch schon etwas alleine bleiben, atubenrein ist er noch nicht ganz.

Im Umgang mit anderen Hunden zeigt sich Büebli junghundtypisch aufgeschlossen und verspielt. Katzen sind für ihn auch kein Problem. Haushaltstypische Geräusche stören den aufgeweckten Büebli auch nicht. 

Büebli wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in seinem neuem Zuhause einziehen. Büebli ist gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis natürlich umzugsbereit.

Wer schenkt ihm ein liebevolles Für-Immer-Zuhause?

https://einherzfuerstreuner.de/project/bueebli/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters