Begleiter mit großem Herz - Prinz Charming

26.09.25
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RO-450017 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
hellbraun, weiß, etwas schwarz
Gesundheit:
gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht
Wurftag:
22.06.25 (5 Monate 2 Wochen alt)
Preis:
500 €
Freundlich, verspielt und einfach zum Verlieben: Prinz Charming ist ein junger Welpe mit einem großen Herzen. Mit seinen ca. 3 Monaten, 36 cm Schulterhöhe und 8 kg bringt er alles mit, was man sich von einem Familienhund wünscht: Er ist sehr niedlich, liebt Streicheleinheiten, ist neugierig, verspielt und zeigt sich besonders freundlich – sowohl gegenüber Menschen als auch gegenüber anderen Tieren und sogar Hühnern.

Der kleine Bub ist ein aufgeschlossener, unkomplizierter Welpe, der bereit ist, die Welt zu entdecken – an der Seite seiner eigenen Familie. Snacks findet er großartig – genau wie gemeinsames Spielen, am liebsten mit seinem Bruder Idefix oder seiner Retterin, der Nichte unserer Helferin Heni.

Prinz Charming wurde zusammen mit seinem Bruder von der Nichte unserer Helferin Heni gerettet. Die beiden Welpen lagen mitten auf der Straße, während andere Kinder sie mit Steinen bewarfen und schlugen. Nur ein Kind hatte den Mut und das Herz, sie in Schutz zu nehmen und mit nach Hause zu bringen.

Derzeit lebt Prinz Charming als Notlösung in einem Zwinger bei seiner Pflegefamilie – leider nur eine vorübergehende Unterkunft, in der er aber nicht dauerhaft bleiben kann. Sollte sich kein Zuhause für ihn finden, droht ihm der Einzug ins überfüllte Shelter – ein Ort, der kein Platz für einen sensiblen, jungen Hund wie ihn ist.

Prinz Charming braucht ein liebevolles Zuhause, in der er ankommen darf. Mit Menschen, die sich über seine welpentypische Neugier und Verspieltheit freuen. Ein sicherer Ort, an dem er lernen, wachsen und vertrauen kann. Gerne auch mit anderen Tieren – Idefix kommt mit allen gut zurecht!

Der süße Kerl reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht aus. Kastriert ist er aufgrund seines jungen Alters noch nicht. Im Gepäck wird er aber einen EU-Heimtierausweis haben. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf unser Prinz in sein neues Zuhause einziehen. Auch eine passende Pflegestelle wäre ein erster Schritt in ein glückliches Leben für ihn.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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