Besonderer Ziggy

15.06.25
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284903434
RO-450017 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß, etwas braun/schwarz
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt
Wurftag:
11.06.20 (5 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Auf einem Feld wurde Ziggy aufgegriffen – völlig dehydriert und an einer parasitären Erkrankung leidend. Zudem mussten wir feststellen, dass jemand sein rechtes Ohr abgeschnitten hat. Wir wissen nicht, wie unser Star mutterseelenallein auf diesem Feld gelandet ist, gehen aber davon aus, dass man ihn dort ausgesetzt hat. Ziggy besitzt eine offizielle Registrierung als zentralasiatischer Schäferhund, was bedeutet, dass er im Kanton Tessin (Schweiz) nur mit einer amtlichen Bewilligung gehalten werden darf.

Ziggy kann zudem gekonnt an der Leine laufen. Er wird uns als liebenswert und zutraulich beschrieben und mag es sehr, gestreichelt zu werden. Sein Lebensmensch sollte aber beachten, dass Ziggy – seiner Rasse entsprechend – sehr souverän und autonom entscheidet, wenn er das Gefühl bekommt, die Verantwortung übernehmen zu müssen. Auch duldet Ziggy in bestimmten Situationen keine Rüden in seiner Nähe.

Daher sollte sein zukünftiger menschlicher Begleiter im Idealfall Hundeerfahrungen mitbringen und klare Vorgaben sowie Kommandos geben können, um Ziggy das Gefühl von Sicherheit und Souveränität zu vermitteln.

Ganz wichtig für Ziggy sind Bewegung und geistige Auslastung. Agility-Einheiten könnten ihn optimal fördern und fordern, zudem braucht Ziggy noch einige Übungseinheiten, um das komplette Hunde-1×1 zu festigen bzw. zu erlernen. Ein Leben im ländlichen Raum würde Ziggy sehr entgegenkommen, denn er ist mit seinen 63 cm Größe und stolzen 33 kg ein großer Rüde, der Platz und Auslauf benötigt, um sich prächtig entfalten zu können.

Ziggys Koffer ist gepackt. Er bringt seinen EU-Haustierausweis mit, ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro den harmonischen Dreiklang in deine Richtung anstimmen. Auch über eine Pflegestelle würde sich Ziggy erst einmal sehr freuen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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