Laszlo - tapfer und liebenswert

06.12.25 1.014 286407943
RO-40001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.23 (3 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Laszlo ist einer wunderschöner, kleiner, energiegeladener Hundemann von 40 cm, dessen Aussehen ganz stark Schäferhundgene vermuten lässt. Trotz seiner Energie ist Laszlo ein echter Sonnenschein! Er ist aktiv, verspielt und liebt es, die Welt bei Spaziergängen an der Leine zu erkunden, wobei er sich als engagierter und aufmerksamer Begleiter zeigt. Neben seiner Abenteuerlust ist er unglaublich verschmust und anhänglich, und er wartet sehnsüchtig auf die Menschen, denen er sein ganzes großes Herz schenken darf.

Mit Artgenossen versteht sich Laszlo wunderbar, seine Verträglichkeit mit Katzen ist bisher noch nicht getestet. Laszlos Start ins Leben war hart: Er wurde glücklicherweise von unseren Tierschützer:innen zusammen mit einem anderen Hund (Rooster) auf einem offenen Feld gefunden. Leider hatte er eine schwere Verletzung an der Pfote.

Doch Laszlo ist ein kleiner Kämpfer! Nach einer langen und intensiven Behandlung ist seine Pfote vollständig verheilt. Er benötigt lediglich eine Orthesen-Stütze, die ihn beim Laufen unterstützt, was seine Lebensfreude in keiner Weise einschränkt.

Wir suchen für diesen tapferen, liebenswerten Kerlchen ein Zuhause, das seine sanfte, aber aktive Art schätzt, ihm die nötige Unterstützung mit seiner Orthese gibt und ihm geduldig das Hunde-ABC beibringt, aber mit seiner aufmerksamen und engagierten Art wird er alles Neue sicher begierig wie ein Schwamm aufsaugen.

Laszlo hat die Welpenstube und Pubertät bereits hinter sich und kann mit seinen 2 Jahren nun endlich richtig durchstarten.

Laszlo reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Auch seinen EU-Heimtierausweis hat er im Gepäck. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Aber auch eine Pflegestelle wäre ein guter Start in eine glückliche Zukunft.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/laszlo/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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