Verliebst du dich in die tolle Annie?

20.02.26 06.12.25 271 286407980
RO-40001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun-weiß
Wurftag:
01.01.22 (4 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien.
Annie ist eine etwa 3 Jahre alte, wunderschöne Hündin mit braun-weißem Fell, kleinen Sommersprossen und einem treuen, sanften Blick, der direkt ins Herz geht. Mit einer Schulterhöhe von ca. 55-60 cm und einem Gewicht von rund 35 kg gehört sie zu den größeren Hunden – ihr Wesen jedoch ist durch und durch zart und liebevoll.
Ihr bisheriges Leben wurde von einem Moment auf den anderen komplett verändert: Annie lebte gemeinsam mit ihren drei Welpen und einem weiteren erwachsenen Hund in einem kleinen Dorf namens Bologa. Nach dem Tod ihres Besitzers konnten die Erben die Hunde leider nicht behalten, da das Haus verkauft werden sollte. So fanden Annie und ihre kleine Familie schließlich Schutz bei unseren Tierschützern.
Annie zeigt sich als ausgesprochen freundliche, menschenbezogene Hündin, die Nähe sehr genießt und sich über jede Aufmerksamkeit freut. Sie hat eine ruhige Ausstrahlung und begegnet ihrer Umwelt offen und sanft. Aufgrund ihres Erscheinungsbildes kann ein Anteil von Herdenschutzhund nicht ganz ausgeschlossen werden, was sich bislang jedoch nicht negativ auf ihr freundliches und ausgeglichenes Verhalten auswirkt.
Wie sie sich Katzen gegenüber verhält, können wir derzeit noch nicht sicher sagen.
Mit ihrem ausgeglichenen Wesen und ihrem liebevollen Charakter wäre Annie eine wunderbare Begleiterin für Menschen, die ihr ein sicheres und liebevolles Zuhause schenken möchten – einen Ort, an dem sie endlich ankommen, Vertrauen fassen und die schönen Seiten des Lebens kennenlernen darf.
Für Annie wünschen wir uns ein passendes Umfeld, das ihrer Größe und möglichen Anlagen gerecht wird – idealerweise ein eher ländliches Zuhause mit Haus und Garten, in dem sie ausreichend Platz, Ruhe und Sicherheit findet.
Annie ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Verliebst du dich in die tolle Annie?

Weitere Infos über Annie und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/annie-5/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters