Senta sucht ein liebevolles Zuhause

21.06.26 64 288109306
RO-400001 Fantanele (Cluj, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun-weiß
Wurftag:
01.01.24 (2 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
550 €
Unsere hübsche Senta wartet darauf, die Welt an der Seite ihrer eigenen Menschen ganz neu zu entdecken. Die junge, etwas 2 Jahre alte, Hündin hat in ihrem kurzen Leben leider schon die Schattenseiten erfahren müssen: Sie wurde völlig verlassen, mitten im Nirgendwo gefunden, als sie gerade läufig war.

Trotz dieses traurigen Starts zeigt sie sich bei uns von ihrer besten Seite: Senta ist unheimlich süß, freundlich und einfach mehr als bereit, endlich geliebt zu werden. Mit ihren Artgenossen ist sie bestens verträglich; ob sie auch mit Katzen klarkommt, wissen wir nicht.

Mit einer stattlichen Größe von 62 cm und ihrem cleveren Wesen vermuten wir, dass in Senta ein Hütehund-Mix steckt. Sie ist eine aufgeweckte Hündin, die sich eng an ihre Bezugspersonen binden wird und sich über Beschäftigung für den Kopf sehr freut.

Da sie sich altersmäßig vermutlich mitten in den letzten Zügen der Pubertät befindet, bringt sie natürlich auch das typische jugendliche Kichern im Kopf mit. Über den gemeinsamen Besuch einer guten Hundeschule würde sie sich daher riesig freuen, das macht nicht nur Spaß, sondern schweißt auch als Team richtig fest zusammen.

Aufgrund ihrer Größe und ihres Bewegungsdrangs sucht Senta ein Zuhause mit viel Platz, idealerweise ein Haus mit einem sicher eingezäunten Garten. Ein trubeliges Stadtleben oder eine enge Wohnung würden ihr nicht gerecht werden.

Da wir davon ausgehen müssen, dass Senta das Leben in einem Haushalt vielleicht noch gar nicht kennt, sollten ihre neuen Menschen Geduld mitbringen. Das Hunde-Einmaleins, die Stubenreinheit oder die typischen Alltagsgeräusche im Haus sind für sie vermutlich noch Neuland.

Mit etwas Feingefühl, einer liebevollen Führung und Hundeerfahrung wird diese treue Seele aber sicher schnell verstehen, wie schön ein echtes Hundeleben sein kann.

Senta sitzt bereits auf gepackten Koffern. Sie reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, zusammen mit ihrem EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle kann sie gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden. Aber auch eine Pflegestelle wäre eine gute Zwischenstation für ihre Reise ins Glück.

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/senta-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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