Wuschelhund Julius bereit für eigenes Zuhause

05.07.26 84 288229469
RO-547235 Fantanele (Mureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß-grau
Gesundheit:
geimpft, entwurmt, entfloht, gechipt, kastriert
Wurftag:
01.01.22 (4 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
550 €
Julius ist ein etwa 4,5 Jahre alter und rund 50 cm großer Wuschelhund, der mit seinem hellen Fell und seinen sanften Augen sofort alle Blicke auf sich zieht. Dass er heute so relativ unbeschwert durchs Leben geht, ist alles andere als selbstverständlich: Unsere Tierschützerin Nensi fand ihn schwer verletzt nach einem Autounfall am Straßenrand. Julius hatte eine Hüftfraktur erlitten, doch davon ist heute nichts mehr zu merken. Er ist vollständig genesen und bereit für den nächsten – und hoffentlich schönsten – Lebensabschnitt: ein eigenes Zuhause.
Julius ist ein rundum lieber und unkomplizierter Kerl. Er begegnet seiner Umwelt freundlich und gelassen, genießt jede Streicheleinheit und freut sich über menschliche Gesellschaft. Die meiste Zeit verbringt er entspannt mit Dösen, Fressen oder damit, neugierig das Geschehen um sich herum von seinem Hundehaus aus zu beobachten. Aktuell lebt Julius in reiner Außenhaltung und kennt das Leben im Haus bisher nicht. Wir sind aber überzeugt, dass er sich mit etwas Geduld schnell an den Komfort eines weichen Körbchens gewöhnen wird – und vermutlich gar nicht mehr aufstehen möchte. Auch gemeinsame Spaziergänge und kleine Abenteuer mit seinen Menschen wird er bestimmt schnell für sich entdecken.
Für Julius wünschen wir uns ein liebevolles Zuhause bei Menschen, die einen ruhigen, freundlichen Hund an ihrer Seite suchen. Er braucht keine Dauerbespaßung – viel wichtiger sind ihm Nähe, ein sicherer Platz und Menschen, bei denen er einfach dazugehören darf. Mit ein wenig Zeit, Geduld und ganz viel Zuneigung wird Julius sicher ein treuer Begleiter, der seinen Menschen jeden Tag aufs Neue ein Lächeln ins Gesicht zaubert.
Hat Julius dein Herz erobert? Dann kann er kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr bei dir einziehen. Seinen gültigen EU-Heimtierausweis und ein passgenaues Sicherheitsgeschirr bringt er selbstverständlich mit. Auch über eine liebevolle Pflegestelle würde sich Julius sehr freuen.

https://einherzfuerstreuner.de/project/julius/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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