Süßer Beni hat leider immer noch keine Anfrage

01.07.24
29.02.24
742
280824516
72141 Walddorfhäslach - Häslach (Baden-Württemberg)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun schwarz
Wurftag:
24.02.21 (4 Jahre 9 Monate alt)
Preis:
250 €
Beni wartet gespannt auf sein neues Körbchen! Beni ist ein ganz besonderer Rüde und möchte allen zeigen, wie toll er ist! Er ist sportlich, verschmust und mit ca. 55 cm und 20 kg mittelgroß.

Er ist ca. 3 Jahre alt, neugierig, interessiert und verspielt. Beni ist freundlich zu Menschen. Er läuft gut an der Leine, in belebten Gegenden ist Beni schnell reizüberflutet. In der Wohnung ist Beni eher ruhig und kann sich gut entspannen.

Beni ist stubenrein und kann schon alleine bleiben. Im Freilauf versteht er sich gut mit anderen Hunden, hier zeigt er eine feine Kommunikation. Beim Autofahren wird ihm manchmal noch schlecht. Wenn man ihm vor der Fahrt kein Fressen gibt, ist das kein Problem. Er legt sich dann auch entspannt hin.

Katzen hat er bisher noch nicht kennengelernt, da können wir keine verlässliche Aussage machen. Er zeigt, aber auch einen kleinen Jagdtrieb. Beni ist ein schlauer Bursche und sollte körperlich sowie geistig gefordert werden. Aber auch lange Kuscheleinheiten sollten auf dem Programm stehen.

Beni sucht aktive, hundeerfahrene Menschen, Kinder sollten schon älter sein, ein souveräner Ersthund wäre kein Problem. Aber wir denken, dass Beni lieber die volle Aufmerksamkeit seiner Menschen möchte. Katzen und Kleintiere sollten nicht dort leben. Beni wird noch einiges an Training benötigen, hier für sollten seine neuen Menschen genügend Zeit haben. Ein Haus mit gesichertem Garten, wäre toll für Beni. Sein neues Zuhause sollte nicht direkt in der Stadt liegen, eher außerhalb und etwas ruhiger.

Unser Beni ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und besitzt einen EU-Heimtierausweis. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine verminderte Schutzgebühr von 250 Euro vermittelt.

Wer hat sich verliebt und möchte ihm eine für immer Zuhause geben?
Beni kann nach Absprache gerne besucht werden.

https://youtu.be/KatvsA7YeAk

https://youtu.be/2GMjY2gy9C8

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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