Stille Seele Aloka sucht Zuhause zum Auftauen

27.06.26 67 288161225
RO-547235 Fantanele (Mureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.01.24 (2 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
550 €
Manche Hunde drängen sich nicht in den Vordergrund. Sie springen nicht freudig auf Fremde zu und fordern keine Aufmerksamkeit ein. Aloka ist einer von ihnen. Sein Name stammt aus dem Sanskrit und bedeutet “von Licht erfüllt”. Ein Name der so viel mehr ist als die bloße Aneinanderreihung von Buchstaben. Denn Alokas bisheriges Leben war alles andere als fröhlich oder hell. Aloka wurde aus dem berüchtigten Horrorshelter in Suraia befreit.

Derzeit lebt der etwa 2,5 Jahre alte Rüde in Fantanele. Dort erfährt er zum ersten Mal, dass es Menschen gut mit ihm meinen und er keine Angst mehr haben muss. Doch es wird noch dauern, bis Aloka die Schatten seiner Vergangenheit endgültig hinter sich lassen kann. Verständlicherweise ist er noch sehr vorsichtig und zurückhaltend. Er sucht keinen Kontakt und beobachtet seine Umgebung lieber aus sicherer Entfernung. Offenbar hat das Leben ihn gelehrt, dass es besser ist, möglichst unsichtbar zu sein. Daher ist es nun unsere Aufgabe zu verhindern, dass Aloka von der Welt vergessen wird. Wir wünschen uns für Aloka Menschen, die ihn nicht bedrängen, sondern ihm mit Geduld, Verständnis und Empathie zeigen, dass in Sicherheit ist.

Aktuell teilt Aloka sich seinen Zwinger mit einem anderen Hund und kommt mit ihm bestens zurecht. Die Gesellschaft schenkt ihm Sicherheit. Daher wäre auch ein Zuhause mit einem souveränen und sozialen Ersthund durchaus denkbar. Auch eine erfahrene Pflegestelle wäre für Aloka unendlich kostbar, um dem lauten Shelter Alltag zu entfliehen und Stück für Stück in seinem neuen Leben anzukommen.

Aloka ist ein wunderschöner Rüde mit einer sanften Ausstrahlung. Sein Fell in warmen Brauntönen wird von einer weißen Brustpartie ergänzt und verleiht ihm ein besonders schönes Erscheinungsbild. Auffällig ist seine rechte Gesichtshälfte. Vermutlich infolge eines früheren Schlages wirken Lippe und Auge dort verändert. Narben der Vergangenheit die bleiben. Umso kostbarer ist die Chance die Aloka nun erhält. Die Chance Teil einer Familie zu werden und ein glückliches Hundeleben führen zu dürfen.

Aloka wird erst noch lernen müssen, was es bedeutet in einem Haushalt zu leben. Wer sich für Aloka entscheidet, sollte keine Erwartungen an schnelle Fortschritte haben. Er sucht Menschen, die auch die kleinen Schritte feiern können und wissen, dass Vertrauen wachsen darf. Gerade die stillen Hunde sind oft diejenigen, die ihre Menschen später mit einer besonders tiefen und innigen Bindung belohnen.

Aloka ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in seine Familie ziehen.

https://einherzfuerstreuner.de/project/aloka/

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Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

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Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

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Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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