Bezaubernder Nils

27.09.26 28.06.26 126 288165988
91301 Forchheim (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß-braun
Wurftag:
01.01.24 (2 Jahre 9 Monate alt)
Preis:
550 €
Der etwa 1,5 Jahre alte Nils hat sich sehr gut auf seiner Pflegestelle in Deutschland eingelebt. Anfangs war alles neu und beängstigend für ihn, doch mit liebevoller Begleitung und klaren Strukturen hat er immer mehr Vertrauen gewonnen und ist mittlerweile ein ausgelassener Junghund, der lange Spaziergänge und Flitzen mit Hundekumpels liebt. Mit anderen Hunden ist Nils ausgesprochen sozial und orientiert sich sehr an den beiden Hunden auf der Pflegestelle. Er ist absolut stubenrein, fährt problemlos Auto, auch längere Strecken sind kein Problem.

Mit fremden Menschen ist Nils noch immer vorsichtig, taut aber schnell auf - da hilft ihm seine Neugier - aber auch die anderen Hunde. Sie geben ihm Sicherheit und helfen ihm, neue Situationen besser einzuordnen. Deshalb suchen wir für ihn unbedingt ein Zuhause mit einem souveränen Ersthund.

Optisch ist Nils ein echter Hingucker. Sein helles, cremefarbenes Fell mit den warmen, honigfarbenen Abzeichen im Gesicht, seine sanften, braunen Augen und sein freundliches Lächeln verleihen ihm einen ganz besonderen Charme.

Für Nils wünschen wir uns Menschen mit Geduld, Ruhe und Einfühlungsvermögen. Menschen, die ihn nicht bedrängen, ihm aber gleichzeitig Orientierung geben. Gerade klare Strukturen und souveräne Führung helfen ihm dabei, zur Ruhe zu kommen und Sicherheit zu gewinnen. Lässt man ihn hingegen alle Entscheidungen selbst treffen, ist er schnell überfordert.

Wir sind uns sicher, dass Nils mit den richtigen Menschen weiter über sich hinauswachsen wird. Wer ihm Zeit schenkt, wird erleben dürfen, wie aus einem zunächst vorsichtigen Junghund ein fröhlicher, lebenslustiger und treuer Begleiter wird, der mit seinen Menschen gemeinsam die Welt entdecken möchte.

Nils ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Seinen EU-Heimtierausweis bringt er selbstverständlich mit und kann nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr in sein Zuhause ziehen.

Wer schenkt diesem bezaubernden und wunderschönen Junghund die Chance, endlich ganz anzukommen?

https://youtu.be/gDLh7BJFJX4

https://einherzfuerstreuner.de/project/nils/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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