Senior Aris sucht Alterswohnsitz

07.08.26 13.05.26 755 285871661
RO-437345 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun, weiß
Gesundheit:
schlechte Zähne
Wurftag:
28.08.15 (11 Jahre 1 Tag alt)
Preis:
370 €
Baia Mare, Rumänien.
Aris gehört zu den Hunden, die still geworden sind. Nicht, weil sie nichts zu sagen haben, sondern weil sie gelernt haben, nicht zu viel zu erwarten. Gemeinsam mit seinem Bruder Lukas wurde er von den Straßen Rumäniens gerettet und ins Public Shelter in Baia Mare gebracht. Dort ist er zwar in Sicherheit, doch ein Zuhause ist dieser Ort nicht.
Aris ist etwa 11 Jahre alt und wartet inzwischen seit mehr als einem Jahr darauf, endlich gesehen zu werden. Gerade für einen älteren Hund ist das eine lange Zeit. Wir wünschen uns deshalb sehr, dass er bald ausreisen darf und seinen Lebensabend nicht im Shelter verbringen muss. Er braucht keine Abenteuer mehr, kein aufregendes Leben und keine großen Herausforderungen. Was er braucht, sind Ruhe, Geborgenheit und Menschen, die ihm noch ein paar schöne Jahre schenken möchten.
Mit einer Schulterhöhe von etwa 60 bis 65 cm ist Aris ein großer, beeindruckender Rüde. Sein wuscheliges schwarzes Fell mit den hellbraunen Abzeichen, sein freundliches Gesicht und seine warmen braunen Augen verleihen ihm eine ganz besondere Ausstrahlung. Er wirkt würdevoll, sanft und ein wenig nachdenklich. Aufgrund seines Erscheinungsbildes können Herdenschutzhund-Anteile nicht ausgeschlossen werden.
Fremden Menschen begegnet Aris weiterhin eher vorsichtig und zurückhaltend. Doch in den vergangenen Monaten hat er eine schöne Entwicklung gemacht. Zu seiner Bezugsperson hat er Vertrauen aufgebaut und lässt sich inzwischen anfassen. Mehr noch: Er genießt diese ruhigen Momente der Nähe. Diese Fortschritte zeigen, dass Aris durchaus bereit ist, Beziehungen einzugehen, wenn man ihm die nötige Zeit und Sicherheit schenkt.
Mit anderen Hunden ist Aris sehr gut verträglich. Er zeigt sich sozial und unkompliziert im Umgang mit seinen Artgenossen und kommt sowohl mit Rüden als auch mit Hündinnen zurecht.
Die vielen Jahre auf der Straße sind leider nicht spurlos an ihm vorbeigegangen. Aris hat schlechte Zähne, was vermutlich auf die mangelnde Versorgung während seines früheren Lebens zurückzuführen ist. Mit tierärztlicher Betreuung ließe sich seine Lebensqualität sicherlich noch deutlich verbessern. Zudem trägt er eine Wunde über dem linken Auge, die derzeit gut abheilt und ihn nicht weiter beeinträchtigt.
Vermutlich kennt Aris das Leben in einem Haus bislang nicht. Stubenreinheit, Leinenführigkeit und feste Alltagsstrukturen werden für ihn vermutlich Neuland sein. Doch bei einem Hund wie Aris darf man auch andere Maßstäbe anlegen. Er muss nicht mehr alles lernen und niemand erwartet von ihm Perfektion. Viel wichtiger ist, dass er endlich ankommen darf.
Für Aris wünschen wir uns ein ruhiges Zuhause in einer entspannten Umgebung. Menschen mit Geduld, Verständnis und Herz, die ihm die Zeit geben, Vertrauen zu fassen und seinen Lebensabend in Würde zu verbringen. Ein weiches Körbchen, regelmäßige Mahlzeiten, liebevolle Ansprache und die Gewissheit, endlich angekommen zu sein – mehr braucht Aris eigentlich nicht.
Gerade deshalb sollte er schnellstmöglich ausreisen dürfen. Jeder weitere Monat im Shelter ist Zeit, die ihm verloren geht. Wir wünschen uns so sehr, dass dieser freundliche Senior noch erleben darf, wie schön das Leben an der Seite eigener Menschen sein kann.
Auch über eine Pflegestelle würden wir uns sehr freuen, da sie für Aris die Chance auf einen schnellen Auszug aus dem Shelter bedeuten könnte.
Aris reist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht mit gültigem EU-Heimtierausweis. Aufgrund seines Alters muss individuell geprüft werden, ob eine Kastration noch durchgeführt werden kann. Die Vermittlung erfolgt nach positiver Vorkontrolle und gegen eine verminderte Schutzgebühr.
Wer hat ein großes Herz und schenkt diesem alten, stillen Hund noch ein paar schöne Jahre? Auch eine Pflegestelle könnte für Aris der erste Schritt in ein neues Leben sein.

Weitere Infos über Aris und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/aris/

https://youtu.be/EmextkwRk3Q
https://youtu.be/YzSLo9MyFPc

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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