Schwarzes Wollknäuel Shadow sucht dich!

05.01.26
14.12.25 96 286476234
15834 Rangsdorf (Brandenburg)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.08.25 (5 Monate 5 Tage alt)
Preis:
500 €
Natürlich kann man ohne Hund leben – es lohnt sich nur nicht.“

Streunerkinder kommen auf die Welt und sind von Anfang an nicht erwünscht.

Doch Shadow lässt sich davon nicht die Lust am Leben verderben.
Der süße schwarze Wollknäul genießt mittlerweile die Sicherheit in der Pflegestelle.Shadow ist jetzt ca.5 Monate alt. Wir gehen davon aus, dass Shadow etwa mittelgroß wird, wenn er Erwachsen ist.

Der kleine Shadow ist ein zauberhafter schwarzer Wuscheljunge mit einem lustigen und liebevollem Charakter. Fröhlich und neugierig tobt Shadow durch den Tag. Mit den anderen Hunden der Pflegestelle verträgt er sich genauso gut wie mit dem Katzen, die dort leben.

Ganz wichtig sind zu Beginn euer Einfühlungsvermögen und eure Ruhe. Regeln sind nötig, aber das Lernen fällt viel einfacher, wenn Vertrauen die Basis ist. Wenn Shadow erkennt, dass ihr es gut mit ihm meint, fällt es ihm sehr leicht, eure Familienregeln anzunehmen.

Stubenreinheit, Spaziergang an der Leine, Durchschlafen, Autofahrten und noch viele Aufgaben mehr meistert Shadow schon super gut.

Bald steht die Pubertät an. Diese Zeit kann aus liebenswerten Hunden kleine Trotzköpfe machen. Mit Gelassenheit und liebevoller Anleitung schafft ihr eine Vertrauensbasis, die euch ein Hundeleben lang zusammenschweißt.

Ein Welpenkind ist ein besonderes Familienmitglied – das eine schleicht sich in die Herzen, das andere springt mit Glückseligkeit und Lebensfreude in eure Mitte. Seid ihr bereit für Shadow? Dann meldet euch gerne über die Website und nehmt Kontakt mit uns auf.


Shadow ist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und mit gültigem EU-Heimtierausweis vermittelt.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/shadow-3/

https://youtu.be/Elo7ozxDk54

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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