Schüchternes und sensibles Hundekind Ebbie

26.02.26 69 287115852
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.11.25 (4 Monate 2 Wochen alt)
Preis:
500 €
Die aktuell noch kleine Ebbie musste trotz ihres jungen Alters bereits harte Wochen durchleben, denn sie einfach ausgesetzt. Die Winter in Rumänien sind in der Regel brutal kalt und die Tatsache, dass es Menschen gibt, die dennoch Hunde, sogar Welpen, einfach wegwerfen wie Müll, lässt unser Herz gefrieren. Wie durch ein Wunder wurde die kleine Ebbie gerettet und erholt sich auf einer rumänischen Pflegestelle von den Strapazen und wartet auf ein behütetes Für-immer-Zuhause.

Im Augenblick zeigt sich Ebbie sehr schüchtern und sensibel. Neue Situationen und unbekannte Menschen machen ihr noch Angst. Wir gehen davon aus, dass ihr die schlimmen ersten Lebenswochen sehr zugesetzt haben. Ebbie wird Zeit und Geduld brauchen, um sich langsam – Pfote für Pfote – an das normale Hundeleben heranzutasten. Das Welpen-ABC muss sie in aller Ruhe lernen, was auch gelingen wird, wenn sich Ebbie beschützt und umsorgt fühlt.

Da mit großer Wahrscheinlichkeit Herdenschutzhund-Gene in ihr schlummern, kann Ebbie nur im ländlichen Raum mit Haus und einem schönen, großen Garten aufwachsen. HSH-Fellnasen wurden einst gezüchtet, um Viehherden zu bewachen bzw. zu beschützen, was bedeutet, dass sie ein ausgeprägtes Territorialverhalten an den Tag legen und geistige sowie körperliche Auslastung benötigen. Zudem sind klare Regeln sowie prägnante Führung absolut notwendig. Ebbie sollte entsprechend nur an erfahrene Hunde-Halterinnen bzw. Halter vermittelt werden. Zu beachten ist außerdem, dass die Pubertät in einigen Wochen/wenigen Monaten beginnen wird. Während dieser Phase der hormonellen Umstellung können Aufmüpfigkeit oder Vergesslichkeit auftreten. Nach dem Ende der Pubertät wird Ebbie jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit eine loyale Begleiterin sein.

Möchtest du Ebbie Liebe und Geborgenheit schenken? Ihr Koffer ist gepackt. Sie kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht zu dir reisen und bringt ihren EU-Heimtierausweis mit. Über eine Pflegestelle würde sich Ebbie natürlich auch erst einmal riesig freuen.

https://einherzfuerstreuner.de/project/ebbie/

https://www.youtube.com/shorts/2NnqML36pfU

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
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86316 Friedberg
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Flemingstr. 72
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Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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