Lass dich von Kindra um die Pfote wickeln

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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß schwarz
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.11.25 (4 Monate 2 Wochen alt)
Preis:
500 €
Nun möchten wir euch Kindra vorstellen, die fast jedes menschliche Herz zum Schmelzen bringt. Trotz eines sehr traurigen Start ins Leben hat sie ihr sonniges Gemüt nicht verloren. Kindra wurde frierend und hungrig auf einem Feld gefunden. Auf einer rumänischen Pflegestelle wartet sie nun darauf, in ein schönes Für-immer-Zuhause reisen zu dürfen.

Kindra, die es liebt, mit anderen Hunden, vor allem den Geschwistern, zu spielen, zeigt sich Menschen gegenüber noch sehr ängstlich. Ungewohnte Situationen machen sie sehr unsicher. Wahrscheinlich haben ihr die schlimmen ersten Lebenswochen sehr zugesetzt. Kindra benötigt Zeit und Geduld, um sich Pfote für Pfote an das normale Hundeleben heranzutasten. Das Welpen-ABC muss sie ebenfalls in aller Ruhe lernen, was auch gelingen wird, wenn sich Kindra beschützt und umsorgt fühlt.

Da sie mit großer Wahrscheinlichkeit Herdenschutzhund-Gene in sich trägt, kann Kindra nur im ländlichen Raum aufwachsen. Sie benötigt einen großen Garten, um sich artgerecht entfalten zu können, denn HSH-Fellnasen wurden einst gezüchtet, um Viehherden zu bewachen bzw. zu beschützen. Das bedeutet, dass Kindra ein ausgeprägtes Territorialverhalten an den Tag legen wird und geistige sowie körperliche Auslastung braucht. Zudem sind klare Regeln sowie prägnante Führung absolut notwendig. Kindra sollte entsprechend nur an erfahrene Hunde-Halterinnen bzw. Halter vermittelt werden. Eine weitere Herausforderung in den kommenden Wochen wird die Pubertät sein. Während dieser Phase der hormonellen Umstellung können Aufmüpfigkeit oder Vergesslichkeit auftreten. Nach dem Ende der Pubertät wird Kindra jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit eine Traumhündin sein.

Möchtest du Kindras Herz erwärmen und ihr ein schönes Zuhause schenken? Ihr Koffer ist gepackt. Sie kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht zu dir reisen und bringt ihren EU-Heimtierausweis mit. Über eine Pflegestelle würde sich Kindra natürlich auch erst einmal riesig freuen.

https://einherzfuerstreuner.de/project/kindra/

https://www.youtube.com/shorts/HMB1X9PuFbw

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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