Rosie geht mit dir durch Dick und Dünn

06.04.26 21 287452418
RO-400001 Zalau (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
.
Wurftag:
01.01.25 (1 Jahr 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Rosie ist eine junge Hündin, gerade erst ein Jahr alt und hat eine Schulterhöhe von etwa 45 cm und einem Gewicht von rund 15 kg. Optisch bezaubert sie mit ihrem rauhaarigen, sandfarbenen Fell, das ihr ein leicht strubbeliges und besonders charmantes Aussehen verleiht. Ihr Gesicht wirkt weich und freundlich, mit dunklen, aufmerksamen Augen und einem sanften Ausdruck. Ihre leicht zerzauste Fellstruktur und die feinen Gesichtszüge lassen sie wie einen kleinen Terrier-Mischling erscheinen.

Aktuell lebt Rosie in Zalău, nachdem sie aus einem öffentlichen Shelter gerettet wurde. Ein Ort, den sie zum Glück hinter sich lassen durfte, denn für sensible Hunde ist das Leben dort besonders belastend.

Rosie zeigt sich noch etwas unsicher im Umgang mit neuen Situationen. Wenn sie sich erschrickt oder überfordert fühlt, legt sie sich hin und versucht, die Situation ruhig zu beobachten. Gleichzeitig ist sie aber neugierig und interessiert, schaut sich vieles genau an und sucht vorsichtig den Kontakt zum Menschen. Sie lässt sich gerne streicheln und genießt Zuwendung, auch wenn sie dafür manchmal einen kleinen Moment Mut braucht. Insgesamt ist sie keine aufgedrehte oder fordernde Hündin, sondern eher ruhig und angenehm im Wesen.

Mit anderen Hunden ist Rosie verträglich und kommt gut zurecht. An der Leine läuft sie bereits, braucht aber noch etwas Übung und Sicherheit, um sich vollständig daran zu gewöhnen.

Für Rosie wünschen wir uns ein liebevolles Zuhause mit geduldigen Menschen, die ihr Zeit geben, Vertrauen aufzubauen und in ihrem eigenen Tempo anzukommen. Mit einfühlsamer Begleitung wird sie sich zu einer treuen und sanften Begleiterin entwickeln, die das Familienleben sehr bereichern kann.

Möchtest du Rosies Vertrauen gewinnen? Sie reist geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und kastriert sowie mit ihrem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf sie umziehen. Auch eine erfahrene Pflegestelle könnte ihr helfen, erste wichtige Schritte in Richtung Vertrauen zu machen.

https://youtu.be/k2_CQJfWcR4

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/rosie-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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