Wer schenkt Peppermint Patty sein Herz?

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RO-437345 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
beige
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.09.25 (8 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Busag, Rumänien.
Peppermint Patty ist eine von sieben warmherzigen Welpengeschwistern – gemeinsam mit Milka, Enno, Dougy, Leika, Marcie und Linus sowie ihrer Mama Bellina wurde sie von einer fürsorglichen Familie gerettet. Sie und ihre Schwester Marcie sind eng verbunden und gleichen sich zum Verwechseln: Beide haben ein weiches beiges Fell, eine dunkle Schnauze und ein weißes Kinn, das ihnen ihren süßen, besonderen Ausdruck verleiht. Auch Peppermint Patty durfte in den ersten Wochen Geborgenheit bei der Familie und viel liebevolle Aufmerksamkeit von einem kleinen Jungen genießen. Jetzt wartet sie im Shelter Busag mit ihrer Familie auf ihren Start ins Leben.
Peppermint Patty ist neugierig, freundlich und verspielt. In Gesellschaft ihrer Geschwister blüht sie richtig auf, ist zugänglich und probiert sich mutig aus. Ist sie zeitweise auf sich gestellt, zeigt sie – wie die anderen – anfangs noch etwas Unsicherheit. Mit Geduld, Fürsorglichkeit und Zuneigung wird sie aber schnell auftauen und sich bestens integrieren.
Bald steht für Peppermint Patty die aufregende Junghunde-Pubertät an: Viele Dinge will sie dann ausprobieren, manches Gelernte vergessen und wieder neu entdecken. Sie wünscht sich ein Zuhause, in dem sie mit liebevoller, sicherer und konsequenter Begleitung erwachsen werden und sich zu einer großartigen, fröhlichen Begleiterin entwickeln kann.
Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr kann Peppermint Patty gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Leben reisen.

Weitere Infos über Peppermint Patty und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/peppermint-patty-2/

https://www.youtube.com/shorts/OfG9w5FHTcM?feature=share

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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