Energiebündel Cara

06.04.26 17 287452342
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
beige
Wurftag:
01.09.24 (1 Jahr 7 Monate alt)
Preis:
500 €
Cara ist eine junge Hündin mit viel Energie und einer starken Bindung zum Menschen. Sie sucht aktiv Nähe, ist anhänglich und zeigt deutlich, dass sie gern bei ihren Bezugspersonen ist. Gleichzeitig bringt sie eine lebhafte, bewegungsfreudige Art mit und läuft bereits schön und entspannt an der Leine.

Gefunden wurde sie in einer Bergregion, wo sie sich über mehrere Wochen aufgehalten hat. Als sie gesichert wurde, war sie gemeinsam mit zwei Rüden unterwegs. Die drei haben zusammen gespielt, was zeigt, dass sie grundsätzlich sozial im Kontakt ist. Im Shelter selbst wurde sie bisher noch nicht gezielt mit anderen Hunden getestet.

Optisch und vom gesamten Eindruck her liegt bei Cara sehr wahrscheinlich ein Anteil Herdenschutzhund vor. Ihr Erscheinungsbild, ihre Größe und auch ihre Art sprechen dafür. Herdenschutzhund Mischlinge bringen oft eine Mischung aus Menschenbezogenheit und Eigenständigkeit mit. Sie bauen Bindung auf, treffen aber auch eigene Entscheidungen und brauchen klare, ruhige Führung.

Cara befindet sich zudem noch in der Pubertät. Das bedeutet, dass sich Verhalten noch verändern kann, Grenzen getestet werden und nicht immer alles direkt zuverlässig funktioniert. Umso wichtiger sind Geduld, Konsequenz und ein ruhiger Umgang, damit sie sich gut entwickeln kann.

Für Cara wird ein Zuhause in ruhiger, eher ländlicher Umgebung gesucht, idealerweise mit Garten. Menschen sollten wissen, was es bedeutet, mit einem Herdenschutzhund Mischling zu leben, oder bereit sein, sich intensiv damit auseinanderzusetzen. Ein Leben in der Stadt mit viel Trubel passt nicht zu ihr.

Das Leben in einem Haushalt muss Cara vermutlich noch lernen. Ob sie stubenrein ist, Alltagsgeräusche kennt oder sich sicher im Haus bewegt, können wir aktuell nicht sagen. Diese Dinge müssen Schritt für Schritt aufgebaut werden. Eine positiv arbeitende Hundeschule kann dabei sehr hilfreich sein.

Cara ist gechipt, kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht und bringt ihren EU Heimtierausweis mit. Sie wird nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

https://youtu.be/Ah7Y_a_8Udk

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/cara-5/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
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Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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