Freundliche Amber

10.05.26 15.04.26 99 287529881
73207 Plochingen (Baden-Württemberg)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.09.24 (1 Jahr 9 Monate alt)
Preis:
550 €
Amber wurde gemeinsam mit ihren zwei Welpen gefunden – völlig ausgezehrt, nur noch Haut und Knochen. Trotz ihres eigenen schlechten Zustands kümmerte sie sich rührend und liebevoll um ihre Babys. Ein aufmerksamer Mann entdeckte die kleine Familie und nahm sie bei sich auf, sodass sie endlich in Sicherheit waren.

Heute überzeugt Amber vor allem mit ihrem liebevollen Wesen: Sie ist freundlich, offen und sehr anhänglich. Dabei sucht sie aktiv die Nähe zum Menschen und genießt Zuwendung sehr - allerdings in ihrem eigenen Tempo. Sie möchte keinesfalls bedrängt werden, sondern selbst bestimmen, wann sie Kontakt aufnimmt. Daher sehen wir sie eher in einem Zuhause mit älteren, verständnisvollen Kindern.

Mit den Hunden ihrer derzeitigen Familie ist Amber gut verträglich. Draußen bellt sie jedoch, wenn sie anderen Hunden begegnet, und wirkt an der Leine noch etwas aufgeregt. Grundsätzlich können wir uns vorstellen, sie zu einem bereits vorhandenen Hund zu vermitteln - vorausgesetzt, die Verträglichkeit wird vorher getestet und Hundebegegnungen werden weiterhin ruhig und gezielt trainiert.

Amber bringt zudem einen Jagdtrieb mit. Beim Spaziergang zeigt sie deutliches Interesse an Hasen oder Tauben, weshalb sie nicht zu Kleintieren vermittelt wird. Eine Verträglichkeit mit Katzen konnte bislang nicht getestet werden; es ist jedoch möglich, dass auch hier ihr Jagdtrieb zum Tragen kommt.

Das Alleinbleiben klappt bereits für kurze Zeit problemlos. Mithilfe einer Kamera konnte beobachtet werden, dass sie sich ruhig und entspannt verhält.

Amber ist kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr vermittelt.

Möchtest du Amber zeigen, dass ihr schwarzes Fell kein Unglück, sondern ganz viel Glück bedeutet? Dann melde dich gerne bei uns – sie wartet darauf, endlich anzukommen.

https://youtu.be/MIe77dZlP3k

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/amber-4/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters