Freundliche Amber

15.04.26 15 287529881
73207 Plochingen (Baden-Württemberg)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.09.24 (1 Jahr 7 Monate alt)
Preis:
500 €
Die wunderschöne Amber wurde gemeinsam mit ihren zwei Welpen gefunden. Sie war zu diesem Zeitpunkt völlig ausgezehrt - nur noch Haut und Knochen - und kümmerte sich dennoch liebevoll um ihre Babys. Ein aufmerksamer Mann entdeckte die kleine Familie und nahm sie bei sich auf, sodass sie zunächst in Sicherheit waren. Heute ist Amber in Sicherheit - was ihr noch fehlt, ist ein eigenes Zuhause.

Ganz im Gegensatz zu dem Sprichwort „Schwarz bringt Unglück“ ist Amber ein echtes Goldstück. Mit ihrem glänzend schwarzen Fell und ihren ausdrucksstarken, dunklen Augen zieht sie sofort alle Blicke auf sich.

Amber ist eine freundliche, anhängliche und mit Artgenossen verträgliche Junghündin. Gleichzeitig zeigt sie sich sensibel und wünscht sich daher ein ruhiges, stabiles Umfeld. In ihrer Pflegestelle hat sie bereits schöne Fortschritte gemacht und zeigt, dass sie mit Geduld und Sicherheit Vertrauen fassen kann.

Ein souveräner Ersthund würde ihr sehr helfen, da sie sich gerne an anderen Hunden orientiert. Kleintiere sollten möglichst nicht im Haushalt leben. Mit Kindern ist Amber freundlich, bevorzugt jedoch ein eher ruhiges Zuhause ohne kleine Kinder.

Sie genießt Spaziergänge ebenso wie ruhige Kuscheleinheiten und zeigt sich insgesamt eher als entspannte Begleiterin. Ausgelassenes Spielen steht für sie weniger im Vordergrund. Wasser sowie neue, unbekannte Situationen verunsichern sie aktuell noch etwas.

Für Amber suchen wir einfühlsame Menschen, die ihr die Zeit geben, in ihrem eigenen Tempo anzukommen und Vertrauen aufzubauen.

Amber ist kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

Möchtest du Amber zeigen, dass ihr schwarzes Fell kein Unglück, sondern ganz viel Glück bedeutet? Dann melde dich gerne bei uns - sie wartet darauf, endlich ankommen zu dürfen.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/amber-4/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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