Pai wartet auf ihre zweite Chance

12.05.26 45 287763637
92712 Pirk (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun-wiß
Wurftag:
01.11.25 (6 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Pai ist inzwischen in Deutschland angekommen und zeigt sich dort als absolut unkomplizierte, freundliche und lebensfrohe Junghündin. Die etwa 1,5 Jahre alte Hündin musste gemeinsam mit ihrer Schwester Pinar im rumänischen Shelter aufwachsen, während ihre Schwester Colada bereits als Welpe ausreisen durfte. Trotz dieses schwierigen Starts hat Pai sich ihre offene und liebevolle Art bewahrt.

Menschen begegnet sie herzlich, freundlich und sehr zugewandt. Sie freut sich über Aufmerksamkeit, sucht aktiv die Nähe und genießt Streicheleinheiten und gemeinsame Kuschelzeit sehr. Mit ihrem charmanten Wesen und ihrer fröhlichen Art erobert sie schnell die Herzen ihrer Menschen.

Auch im Alltag zeigt sich Pai völlig problemlos. Das Laufen an der Leine klappt bereits gut und sie orientiert sich gerne an ihren Bezugspersonen. Mit anderen Hunden ist Pai absolut verträglich und sozial. Sie lebt harmonisch mit ihnen zusammen und zeigt sich offen und freundlich im Kontakt. Nur zu Katzen und Kleintieren sollte Pai nicht, zumindest nicht ohne Aufsicht.

Ansonsten bringt Pai beste Voraussetzungen für ein entspanntes Zusammenleben mit. Sie ist neugierig, offen und bereit, gemeinsam mit ihren Menschen die Welt zu entdecken und weiter dazuzulernen.

Für Pai wünschen wir uns ein liebevolles Zuhause bei Menschen, die Freude daran haben, einer jungen Hündin weiterhin Sicherheit, Geborgenheit und Familienanschluss zu schenken. Sie eignet sich sowohl als Einzelhund als auch zu einem bereits vorhandenen, souveränen Ersthund.

Wer eine freundliche, unkomplizierte und verschmuste Begleiterin sucht, findet in Pai eine wunderbare Hündin mit ganz viel Herz.

Wenn du dich in die hübsche Pai verliebt hast und ihr ein artgerechtes Hundeleben anbieten möchtest, dann melde dich bei uns! Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr kann Pai kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause reisen und ihren EU-Heimtierausweis hat sie auch im Gepäck. Auch über eine Pflegestelle würde sie sich sehr freuen.

https://youtu.be/_dFcX0EaKg8

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/pai/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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