Nelka sucht ihr Für-Immer-Zuhause

16.09.26 9 288858598
80634 München - Neuhausen-Nymphenburg (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.02.26 (7 Monate 2 Wochen alt)
Preis:
550 €
Nelka hatte keinen einfachen Start ins Leben. Wie so viele Hunde in Rumänien wurde auch sie ganz allein auf der Straße gefunden. Was sie erlebt hat und wie sie dort gelandet ist, wissen wir leider nicht. Zum Glück durfte sie in Sicherheit kommen und wartet nun darauf, von ihrer eigenen Familie entdeckt zu werden.

Die etwa 6 Monate alte Hündin wird ausgewachsen vermutlich mittelgroß werden. Mit ihrem kurzen schwarzen Fell und ihren wunderschönen braunen Augen ist Nelka eine schlichte, aber ganz besondere Schönheit.

Charakterlich ist Nelka eine sehr angenehme junge Hündin. Mit ihren Artgenossen versteht sie sich bestens und zeigt sich freundlich und sozial. Sie lebt gerne mit anderen Hunden zusammen und orientiert sich auch an ihnen.

Menschen findet Nelka ebenfalls toll. In neuen Situationen ist sie manchmal im ersten Moment noch etwas schüchtern und vorsichtig, doch ihre Neugier siegt schnell. Gibt man ihr einen Augenblick Zeit, kommt sie offen auf Menschen zu und freut sich über Aufmerksamkeit und Streicheleinheiten.

Für ihr Alter ist Nelka eher ruhig und ausgeglichen. Natürlich steckt auch in ihr noch eine junge Hündin, die spielen, entdecken und die Welt kennenlernen möchte, doch sie gehört nicht zu den besonders stürmischen Welpen. Sie bringt eine angenehme Mischung aus Neugier, Sanftheit und Lebensfreude mit.

Wie jeder junge Hund muss auch Nelka das Leben als Familienhund erst noch kennenlernen. Stubenreinheit, Leinenführigkeit, Alltagsgeräusche und viele neue Situationen wird sie mit Geduld und liebevoller Unterstützung sicher schnell meistern.

Für Nelka wünschen wir uns Menschen, die sie auf ihrem Weg begleiten und ihr zeigen, wie schön ein behütetes Hundeleben sein kann. Sie hat beste Voraussetzungen, sich zu einer treuen und liebevollen Begleiterin zu entwickeln.

Nelka reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr vermittelt.

https://youtu.be/RXKri4oVEGw

Weitere Informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/nelka/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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