Kuschelmaus Camelia

08.11.25
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286167016
RO-40001 Zalau (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.01.23 (2 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
500 €
Mit ihren strahlenden bernsteinfarbenen Augen und dem glänzenden rotbraunen Fell ist Camelia nicht nur eine absolute Augenweide, sondern verzaubert vor allem durch ihren tollen, anhänglichen Charakter. Dazu hat sie eine schöne mittlere Größe von 40 cm und ein Gewicht von 15 kg. Die perfekte Größe für jedes Sofa und um überall dabei zu sein.

Camelia wurde am Parkplatz eines Supermarkts gefunden, wo sie wochenlang um Futter bettelte. Trotz der Hoffnung, sie habe einen Besitzer, war sie nicht gechipt und sucht nun einen Neustart.

Camelia hat in ihrem Leben wohl schon einiges durchgemacht: Ihre Verletzungen (geheilte Beckenfraktur und Sequele am Knie), wahrscheinlich von einem Autounfall, sind vollständig verheilt. Sie ist aber wieder fit, mobil und freut sich auf viele Spaziergänge an deiner Seite. Ihr kurzer Schwanz ist ein weiteres liebenswertes Merkmal, hat aber leider zur Folge, dass Camelia nicht in die Schweiz einreisen darf.

Camelia ist eine absolute Kuschel-Maus und sehnt sich nichts mehr nach menschlicher Nähe. Wenn sie in ihrem Zwinger ist, macht sie das durch lautes Winseln deutlich – sie möchte einfach nur in der Nähe von Menschen sein! Sie ist extrem menschenbezogen und wird ihren zukünftigen Menschen wahrscheinlich auf Schritt und Tritt folgen, um ja keine Streicheleinheit zu verpassen.

Draußen zeigt sie ihre verspielte und neugierige Seite. Sie liebt es, die Welt zu erkunden, läuft dabei schon wunderschön an der Leine und ist dank ihrer Liebe zu Snacks leicht zu motivieren. Camelia scheint ein anpassungsfähiger Hund zu sein. Sie ist verträglich mit anderen Hunden und könnte daher gut in einen Haushalt mit Artgenossen ziehen, Hauptsache es sind genügend streichelnde Hände vorhanden 😉 Ob sie sich auch mit Katzen versteht wissen wir nicht.

Camelia reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, zusammen mit ihrem EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle kann sie gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Aber auch eine Pflegestelle wäre für sie bereits ein Jackpot.

Wer schenkt dieser bezaubernden, anschmiegsamen Hündin ein Zuhause, das sie so sehr verdient?

https://youtu.be/FeMJq1ZHT4Y

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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