Körbchen gesucht für die zuckersüße Romina

17.05.26 56 287802889
30890 Barsinghausen (Niedersachsen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
24.12.25 (5 Monate 2 Tage alt)
Preis:
550 €
Die zuckersüße Romina wünscht sich Liebe, Spaß und Abenteuer! Romina lebte mit ihrer Mama und ihren Geschwistern Larry, Leni, Eumel, Caligula, Lara, Anaya und Amela in Rumänien. Sie hatte Glück und konnte nun in ihre Pflegestelle in Barsinghausen ausreisen. Dort kann die süße Maus jederzeit besucht werden. Romina lebt sich gut ein, ist offen, neugierig, lieb und sehr verträglich mit all ihren Artgenossen. Ein echter Sonnenschein und Traumhund! Sie ist total unkompliziert und macht alles gerne mit.

Romina ist wunderschön und hat eine tolle Fellfärbung in Schwarz und Braun-Tönen. Ihre Mama hat eine Größe von ca. 45 cm. Wir gehen davon aus, dass auch Romina eine ähnliche Größe erreichen wird, um die 50-55cm Der kleine Sonnenschein verzaubert bereits alle vor Ort mit ihrer freundlichen, verspielten und entspannten Art. Und wir wünschen uns sehr, dass sie schon bald durch ihr Für-Immer-Zuhause toben darf. Mit anderen Hunden kommt sie wunderbar zurecht und möchte am liebsten den ganzen Tag spielen. Katzen kennt und akzeptiert sie und hat kein Problem mit ihnen.

Wie jedes Hundekind muss auch Romina ihre Hausaufgaben machen und das Hunde ABC pauken. Ob nun Stubenreinheit, Autofahren oder Leinenführigkeit. All das ist Neuland für sie. Doch schon jetzt zeigt sie sich entspannt und lernbereit. So sind wir uns sicher, dass Romina jede Herausforderung mit Bravour meistern wird, wenn ihre Menschen sie mit einer liebevollen und konsequenten Erziehung begleiten. Auch der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule wäre sicherlich eine tolle Ergänzung.

Wenn du dir wünschst, dass Romina die Welt bald schon mit der entdecken darf, dann melde dich sehr gerne!

Romina ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und bringt ihren EU-Heimtierausweis mit. Altersbedingt ist sie noch nicht kastriert. Sie kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden und in ihr Zuhause ziehen.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/romina/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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