Miro sucht ein ruhiges Zuhause

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RO-400001 Fantanele (Cluj, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.21 (5 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
550 €
Miro ist ein etwa 5 Jahre alter Rüde mit wunderschönem, strubbeligem braun-schwarzen Fell. Noch sitzt er zurückgezogen in seiner Hütte und traut sich kaum, seine neue Umgebung zu erkunden. Kein Wunder, denn schließlich ist das alles ist für ihn im Moment noch unbegreiflich - vor allem, dass er nun in Sicherheit ist.

Gemeinsam mit rund 30 weiteren Hunden wurde Miro aus dem berüchtigten Shelter von Suraia gerettet, in dem viele Tiere ihr Leben verloren haben. Die Überlebenden haben tiefe Spuren davongetragen – körperlich wie seelisch. Äußerlich wirkt Miro unversehrt, doch er wird Zeit brauchen, um Vertrauen zu fassen.

Der Alltag in der neuen Umgebung überfordert ihn derzeit noch. Menschen gegenüber verhält er sich noch ängstlich. Mit anderen Hunden kommt er gut zurecht. Ob er Katzen kennt, lässt sich momentan noch nicht sagen.

Da Miro seine Hütte bisher kaum verlässt, konnte er noch nicht genau gemessen werden. Seine Schulterhöhe wird aktuell auf 45 bis max 50 cm geschätzt.

Für Miro wünschen wir uns ein geduldiges Zuhause oder auch gern erstmal eine Pflegestelle bei einfühlsamen Menschen, die ihm die Zeit geben, die er braucht. Erfahrung im Umgang mit unsicheren Hunden wäre ideal. Wichtig ist, nichts von ihm zu verlangen, sondern ihn Schritt für Schritt ankommen zu lassen. Ein souveräner Ersthund könnte ihm zusätzliche Orientierung geben, ebenso wie eine erfahrene Hundeschule, die mit positiver Verstärkung arbeitet.

Nach Allem was der schöne Kerl durchgemacht hat, hat Miro nun endlich die Chance verdient, endlich anzukommen. Mit Zeit, Geduld und Verständnis wird er sich ganz bestimmt zu einem treuen Begleiter entwickeln.

Er reist geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und kastriert aus und bringt einen EU-Heimtierausweis mit. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann Miro in sein neues Zuhause ziehen.

https://youtu.be/K1s4dJ6MNOQ

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/miro-4/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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