Knäcke sucht ein ländliches Zuhause

07.06.26 21 287985988
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun-weiß
Wurftag:
14.02.26 (3 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Die bezaubernde Bande bestehend aus Knäcke, Pupok, Wilma, Peach und Beverly ist auf der Suche nach Glück, Geborgenheit und einem liebevollen Zuhause. Die fünf Geschwister erblickten in den Bergen Rumäniens das Licht der Welt – ein Schicksal, das leider viele Straßenhunde dort teilen. Ihre Mutter wurde nachts einfach ausgesetzt und brachte die Welpen bereits am nächsten Tag zur Welt. Zum Glück durften die Kleinen bei unserer lieben Tierschützerin Tina in Sicherheit ankommen und dort nun behütet aufwachsen.

Ab Juni darf Knäcke seine Reise ins Glück antreten und seinen kleinen Rucksack packen, um zu seinen Herzensmenschen zu reisen.

Wie soll man diesen Knopfaugen auch widerstehen? Knäcke ist ein bezaubernder kleiner Welpenjunge mit einem neugierigen Blick und einem ganz sanften Wesen. Aktuell ist er etwa 3 Monate alt und wird ausgewachsen vermutlich eine mittlere Schulterhöhe erreichen.

Natürlich liebt Knäcke es, gemeinsam mit seinen Geschwistern zu spielen, zu kuscheln und die Welt zu entdecken. In der Pflegestelle lebt er mit vielen anderen Hunden zusammen und hat täglich Kontakt zu Menschen, wodurch er bereits viele positive Erfahrungen sammeln darf.

Da Knäcke ein Mischling ist, können wir nicht genau sagen, welche Rassen in ihm stecken. Seine zukünftige Familie sollte daher offen dafür sein, sich auf die Entwicklung eines jungen Hundes einzulassen.

Wie jeder Welpe muss auch Knäcke das Hunde-ABC natürlich erst noch lernen. Stubenreinheit, Leinenführigkeit, Alleinbleiben und all die Dinge, die zu einem Familienhund dazugehören, wird er gemeinsam mit seinen Menschen Schritt für Schritt kennenlernen. Mit Geduld, Liebe und einer positiven Erziehung wird er sich sicher zu einem wunderbaren Begleiter entwickeln.

Knäcke ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Seinen EU-Heimtierausweis bringt er selbstverständlich mit. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr darf er in sein neues Zuhause reisen.

Verliebt in Knäcke? Dann meldet euch gerne bei uns.

https://youtu.be/XvEGkWoQECg

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/knaecke/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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