Benjamin Blümchen sucht dich

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76275 Ettlingen (Baden-Württemberg)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
rotbraun, weiß, schwarze Maske
Gesundheit:
gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht
Wurftag:
06.02.25 (1 Jahr 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Benjamin Blümchen ist auf der Suche nach neuen Abenteuern. Mit seinem kurzen, dreifarbigen Fell und der wunderschönen Gesichtszeichnung, den schwarzen Knopfaugen und den süßen Öhrchen ist er ein auffallend hübscher junger Rüde.

Der junge Rüde ist Mitte Oktober in einer liebevollen Pflegefamilie angekommen und hat sich schon sehr gut eingelebt. Er ist sehr offen und freundlich, den Menschen gegenüber sehr zugewandt und sucht viel Nähe. Dabei zeigt er ein ausgesprochen liebes und sanftes Wesen und genießt jede Art von Streicheleinheiten.

Der Abenteurer ist sehr verspielt und manchmal noch ziemlich tolpatschig, eben ein junger Rüde, der die Welt noch sortiert. Draußen ist er manchmal noch unsicher, vor allem bei lauten Geräuschen. Er hört aber schon gut und orientiert sich stark an seiner Bezugsperson. Kindern gegenüber ist er noch vorsichtig und respektvoll, da braucht er einfach etwas Zeit. Mit dem Ersthund im Haushalt ist Benjamin Blümchen gut verträglich, auch zu anderen Hunden sucht er den Kontakt. Aufgrund seiner verkürzten Rute ist die Einreise in die Schweiz nicht möglich.

Ursprünglich kommt Benjamin Blümchen aus Rumänien, Baia Mare. Dort wurde er zusammen mit seinem Bruder Amadeus als Welpe auf der Straße gefunden und in Sicherheit gebracht.

Für den aufgeweckten jungen Rüden wünschen wir uns eine liebevolle Familie, die ihm geduldig und respektvoll begegnet und ihm ausreichend Zeit gibt, sich in der neuen Lebenssituation zurecht zu finden. Ein ruhiges, ländlich gelegenes Zuhause wäre ideal dafür geeignet.

Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann Benjamin Blümchen jederzeit in sein eigenes Für-Immer-Zuhause ziehen. Er ist geimpft, gechipt und hat seinen EU-Heimtierausweis im Gepäck.

Hast du Lust auf Abenteuer mit Benjamin Blümchen? Er freut sich auf ein Kennenlernen.

https://youtu.be/8A1m0RRsJPM

Weitere Infos über Benjamin Blümchen und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/benjamin-bluemchen/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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