sanfte Tatami sehnt sich nach einem tollen Zuhause

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RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß, schwarz
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht
Wurftag:
01.08.20 (5 Jahre 9 Monate alt)
Preis:
550 €
Cluj, Rumänien.
Tatami ist etwa 5 Jahre alt und wurde von einer unserer Tierschützerinnen in einem kleinen Viertel von Cluj entdeckt. Dort musste sie an der Kette leben und trug bereits Verletzungen am Hals. Seit fast zwei Jahren lebt sie nun auf einer privaten Pflegestelle, wo sie sich körperlich und seelisch gut erholen konnte.
Trotz ihrer Vergangenheit ist Tatami eine ruhige, ausgeglichene und sehr sanfte Hündin geblieben. Sie begegnet Menschen – ob Erwachsenen oder Kindern – freundlich und vorsichtig. Anfangs braucht sie etwas Zeit, um Vertrauen zu fassen, doch wenn sie angekommen ist, genießt sie Nähe sehr und zeigt ihre liebevolle, zarte Seite.
Vermutlich trägt Tatami Herdenschutzhund-Gene in sich. Aktuell zeigt sie noch kein ausgeprägtes territoriales Verhalten, jedoch kann sich dies im eigenen Zuhause entwickeln. Daher suchen wir für sie ein ruhiges, ländliches Umfeld bei Menschen, die ihre Bedürfnisse verstehen oder bereit sind, sich darauf einzulassen. Ein eingezäunter Garten oder Hof wäre ideal. Für das Leben in der Stadt oder einen trubeligen Alltag ist Tatami nicht geeignet.
Tatami hat eine Schulterhöhe von etwa 60 cm und ist eine beeindruckend schöne, große Hündin. Ihre warmen, braunen Augen spiegeln ihre Sanftheit und ihre feine Beobachtungsgabe wider. Sie ist eher zurückhaltend und erkundet ihre Umgebung in ihrem eigenen Tempo. Geduld, Ruhe und eine liebevolle, klare Führung sind für sie besonders wichtig.
Wir wünschen uns für Tatami ein Zuhause, in dem sie endlich ankommen darf – sicher, geliebt und frei von allem, was sie früher ertragen musste.
Tatami ist geimpft, gechipt, kastriert, entwurmt und entfloht. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr reist sie mit EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause.

Weitere Infos über Tatami und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/tatami/

https://youtu.be/LcFs6JNDSiU

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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