Kleiner Wirbelwind Mischka

20.05.26 21.04.26 126 287582938
95111 Rehau (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.01.25 (1 Jahr 6 Monate alt)
Preis:
550 €
Wuschelhund Mischka sucht eigenen Wirkungskreis.Seit Anfang Mai lebt Mischka auf seiner Pflegestelle in 95111 Rehau und bringt dort mit seiner fröhlichen, turbulenten Art jeden Tag ordentlich Schwung ins Leben.

Wer Mischka kennenlernt, braucht vor allem eines: schnelle Reflexe und Sinn für Humor. Der etwa einjährige Rüde (ca. 35–40 cm, 10 kg) ist ein flauschiger Wirbelwind auf vier Pfoten – voller Lebensfreude, Energie und immer bereit für das nächste Abenteuer.Stillstand? Kennt Mischka nicht. Er liebt Action, Bewegung und möchte am liebsten überall dabei sein.

Gefunden wurde Mischka allein im tiefen Schnee auf den Straßen Rumäniens. Zwischenzeitlich durfte er dort zwar ein Zuhause kennenlernen, verlor dieses jedoch wieder, weil er „zu verspielt“ war.Dabei ist Mischka einfach mitten in seiner jugendlichen Sturm-und-Drang-Phase angekommen: neugierig, voller Energie und mit einem riesigen Bedürfnis nach Beschäftigung und Nähe.

Für Mischka suchen wir daher hundeerfahrene, aktive und sportliche Menschen, die Freude daran haben, einem jungen Hund liebevoll und konsequent die Welt zu zeigen.

Anderen Hunden gegenüber zeigt er sich freundlich und offen und auch Katzen und Kinder kennt er bereits.Trotzdem sehen wir ihn eher als Einzelprinz – da er die Zuwendung seiner Menschen regelrecht aufsaugen.Hat er sich ausgepowert, verwandelt sich der wilde Flitzer in einen verschmusten Kuschelkönig, der die Nähe seiner Menschen sehr genießt.

Für Mischka wünschen wir uns ein Zuhause, das ihn körperlich und geistig auslastet und gleichzeitig Geduld für die kleinen Eskapaden eines pubertierenden Junghundes mitbringt. Der Besuch einer Hundeschule wäre für Mischka ideal, damit er lernt, dass zum Hunde-Einmaleins auch Ruhepausen gehören.

Wer einen lustigen, liebenswerten und absolut treuen Begleiter sucht, der das Leben garantiert nie langweilig werden lässt, wird in Mischka einen wunderbaren Partner finden.

Mischka reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause.Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden.

https://youtu.be/cgSTapfvDDY

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/mischka/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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