Herzenshund Popcorn sucht ein liebevolles Zuhause
Anzeige vom 30.06.26
92 Aufrufe
Nr. 288186963
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.06.25 (1 Jahr 2 Monate alt)
Preis:
550 €
Manche Hunde fallen durch ihre Größe auf. Popcorn nicht. Er fällt auf, weil man unwillkürlich lächeln muss, wenn man ihn ansieht. Mit seinen großen Ohren, dem hellen Fell und diesem offenen Blick wirkt er einfach nur unglaublich süß.
Gefunden wurde der kleine Rüde allein. Woher er kam, was er erlebt hat und warum niemand nach ihm gesucht hat, wissen wir nicht. Was wir aber wissen: Popcorn hat sich seine Freundlichkeit bewahrt.
Er begegnet Menschen offen und voller Zuneigung. Er freut sich über Aufmerksamkeit, spielt gern und genießt jede gemeinsame Minute. Dabei hat er überhaupt nichts Forderndes an sich. Er scheint einfach glücklich darüber zu sein, nicht mehr allein zu sein.
Auch mit anderen Hunden versteht sich Popcorn sehr gut. Ob er Katzen kennt, können wir derzeit nicht sagen.
Mit seinen etwa 30 cm gehört Popcorn zu den kleineren Hunden, doch sein Wunsch nach Nähe ist riesengroß. Er sucht Menschen, ihn bei Spaziergängen begleiten, die ihm einen Platz auf der Decke anbieten und bei denen er einfach dazugehören darf.
Popcorn gehört mit seinen etwa einem Jahr noch zu den jungen Hunden. Die Pubertät ist möglicherweise noch nicht ganz abgeschlossen oder klingt gerade erst langsam aus. Das bedeutet, dass manches bereits gut klappt, anderes aber noch einmal hinterfragt werden kann. Mit Geduld, liebevoller Konsequenz und einer positiv arbeitenden Hundeschule wird Popcorn die nötige Orientierung bekommen, um sich zu einem zuverlässigen Begleiter zu entwickeln.
Da wir seine Vergangenheit nicht kennen, wird er möglicherweise noch einiges lernen müssen. Das Leben im Haus, feste Abläufe oder manche Alltagssituationen könnten für ihn neu sein. Mit Geduld und liebevoller Begleitung wird er sich sicher gut einfinden.
Popcorn ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und reist mit EU-Heimtierausweis. Er wird nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr vermittelt. Auch über eine geeignete Pflegestelle würde er sich sehr freuen.
https://einherzfuerstreuner.de/project/popcorn/
https://www.youtube.com/shorts/UqpdT1H8EGo
Gefunden wurde der kleine Rüde allein. Woher er kam, was er erlebt hat und warum niemand nach ihm gesucht hat, wissen wir nicht. Was wir aber wissen: Popcorn hat sich seine Freundlichkeit bewahrt.
Er begegnet Menschen offen und voller Zuneigung. Er freut sich über Aufmerksamkeit, spielt gern und genießt jede gemeinsame Minute. Dabei hat er überhaupt nichts Forderndes an sich. Er scheint einfach glücklich darüber zu sein, nicht mehr allein zu sein.
Auch mit anderen Hunden versteht sich Popcorn sehr gut. Ob er Katzen kennt, können wir derzeit nicht sagen.
Mit seinen etwa 30 cm gehört Popcorn zu den kleineren Hunden, doch sein Wunsch nach Nähe ist riesengroß. Er sucht Menschen, ihn bei Spaziergängen begleiten, die ihm einen Platz auf der Decke anbieten und bei denen er einfach dazugehören darf.
Popcorn gehört mit seinen etwa einem Jahr noch zu den jungen Hunden. Die Pubertät ist möglicherweise noch nicht ganz abgeschlossen oder klingt gerade erst langsam aus. Das bedeutet, dass manches bereits gut klappt, anderes aber noch einmal hinterfragt werden kann. Mit Geduld, liebevoller Konsequenz und einer positiv arbeitenden Hundeschule wird Popcorn die nötige Orientierung bekommen, um sich zu einem zuverlässigen Begleiter zu entwickeln.
Da wir seine Vergangenheit nicht kennen, wird er möglicherweise noch einiges lernen müssen. Das Leben im Haus, feste Abläufe oder manche Alltagssituationen könnten für ihn neu sein. Mit Geduld und liebevoller Begleitung wird er sich sicher gut einfinden.
Popcorn ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und reist mit EU-Heimtierausweis. Er wird nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr vermittelt. Auch über eine geeignete Pflegestelle würde er sich sehr freuen.
https://einherzfuerstreuner.de/project/popcorn/
https://www.youtube.com/shorts/UqpdT1H8EGo
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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