Hübsche Yumi

03.11.25
17.09.25
269
285715740
83075 Bad Feilnbach (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz, weiß, hellbraun
Gesundheit:
gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht
Wurftag:
30.05.25 (6 Monate 6 Tage alt)
Preis:
500 €
Yumi, eine besonders neugierige Welpin mit großem Herzen sucht ihr Zuhause. Yumi ist eine bezaubernde junge Hündin mit einer ganz einzigartigen Fellzeichnung mit weißen sowie braunen Abzeichen an Brust und Pfötchen. Ihre runden Knopfaugen und die niedlichen Schlappöhrchen machen sie zu einem echten Hingucker – ein Hundebaby zum Verlieben.

Doch Yumi hat nicht nur ein süßes Äußeres, sie hat auch einen tollen Charakter. In ihrer Pflegestelle hat sich die kleine Maus seit Mitte Oktober schon gut eingelebt und ist ein aufgewecktes und sehr menschenbezogenes Welpenmädchen. Streicheleinheiten und Nähe genießt sie in vollen Zügen, sie ist anschmiegsam, nimmt jede Zuwendung und Aufmerksamkeit dankbar an, lässt sich gerne auf den Arm nehmen, streicheln und knuddeln.

Yumi liebt Spaziergänge, läuft bereits ganz gut an der Leine, ist begeistert von Suchspielen und zeigt dabei eine hervorragende Nase. Mit anderen Hunden versteht sie sich gut, jedoch würde sie lieber alleine die volle Aufmerksamkeit ihrer Menschen genießen.

Für unsere dunkle Schönheit wünschen wir uns liebevolle Menschen, die Freude an Bewegung haben und gerne viel Zeit gemeinsam draußen verbringen. Ideal wäre ein ländliches Zuhause mit einem Garten zum Toben.

Ursprünglich stammt Yumi aus Baia Mare, Rumänien. Dort wurde sie mit ihren sechs Geschwistern Sol, Solea, Fips, Speedy Gonzales, Zarina, Helga und der Mama Tabby auf der Straße gefunden und in Sicherheit gebracht.

Yumi kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro jederzeit in ihr eigenes Für-Immer-Zuhause ziehen. Sie ist geimpft, gechipt und besitzt einen EU-Heimtierausweis.

Hast du die neugierige Yumi schon ins Herz geschlossen? Sie freut sich auf ein Kennenlernen.

https://youtu.be/JdM2gv4oOUE

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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