Fauna sucht ein ländliches Zuhause

16.05.25
16.03.25
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RO-4104444 Bistrita (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß, hellbraune Flecken
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt
Wurftag:
13.03.22 (3 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
500 €
Die hübsche, kleine Faune zieht sich verschüchtert und unsicher in ihre Hütte zurück, als wir sie im April im Shelter besuchen. Aber wir haben das Gefühl, dass sie durchaus Kontakt haben möchte und einfach keine „Lust“ auf das Shelter hat. Ihr Blick ist neugierig und sie nimmt Leckerlies aus der Hand. Mit ein wenig Zeit, wird Fauna sicher schnell auftauen und Vertrauen fassen. Aber der Lärm, die Enge und die Einsamkeit setzen ihr sehr zu. Fauna hat bisher kein einfaches Leben gehabt. Sie lebte gemeinsam mit anderen Hunden auf der Straße, bis sie schließlich von den Hundefängern eingefangen wurde. Nun sitzt sie im öffentlichen Shelter von Bistrita und versucht, sich an die neuen Umstände zu gewöhnen. Doch das Vertrauen in Menschen fällt ihr noch schwer – sie ist vorsichtig und hält sich lieber im Hintergrund.

Mit anderen Hunden versteht Fauna sich gut. Sie orientiert sich gerne an ihren Artgenossen, weshalb ein souveräner Ersthund ihr den Einstieg in ein neues Leben sicher erleichtern könnte. Fauna wird auf etwa 3 Jahre geschätzt und hat mit ca. 50 cm Schulterhöhe eine eher kleine, mittlere Größe.

Für Fauna suchen wir Menschen mit Geduld, Einfühlungsvermögen und viel Verständnis für ihre Situation. Ein ruhiges, eher ländliches Zuhause, in dem sie in ihrem eigenen Tempo ankommen darf, wäre optimal für die kleine Fauna., ohne vielen wechselnde Bezugspersonen.

Fauna reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause ziehen. Auch über eine Pflegestelle würde sie sich sehr freuen.

Möchtest du Fauna die Chance auf ein liebevolles Zuhause geben, in dem sie sich endlich sicher fühlen darf?

https://youtu.be/_x_HgfWUEPw

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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