Hallo! Ich bin Myko!

09.03.25
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RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun, weiß
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
01.01.20 (5 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien. Myko wartet schon über drei Jahre auf sein Für-Immer-Zuhause. Der hübsche Kerl ist etwa 6,5 Jahre alt, 45 cm groß und hat ein Gewicht von 15 kg.

Myko hatte einen schweren Start ins Leben. Er lebte auf der Straße und wurde von den Bewohnern eines Wohnblocks gefüttert, aber nicht jeder begrüßte seine Anwesenheit. Schließlich musste er gehen. Eine nette junge Frau nahm ihn eine Zeit lang bei sich auf, doch als sie in eine Wohnung umziehen musste, in der keine Haustiere erlaubt waren, fand er sich auf der Straße wieder. Auch die Narbe über Mykos Nase zeugt von keinem einfachen Leben. Nach mehreren Umzügen in Hundepensionen, lebt er nun in einer Pflegefamilie, in der er sich sehr wohl fühlt, dennoch möchte er endlich ankommen.

Myko ist ein echter Traumhund. Er ist stubenrein, läuft gut an der Leine, ist leicht erziehbar. Er fährt gerne im Auto mit und mag Menschen (auch die kleinen) sehr. Auch bei Fremden hat er keine Berührungsängste. Er versteht sich sowohl mit Katzen, als auch mit Hunden. Ein echter Traumhund eben. Er ist ein Rüde im besten Alter, Kindheit und Pubertät liegen lange hinter ihm und er kann so richtig durchstarten. Auch wenn er schon viele Dinge kann, würde er sich bestimmt auch über den Besuch einer Hundeschule freuen. Und natürlich auf viele Abenteuer in der Natur und ein kuscheliges Körbchen und viel Liebe von seinen ganz eigenen Menschen.

Auf der Suche nach einer Familie gibt es aber ein kleines Hindernis zu überwinden. Myko ist ein Listenhund-Mix und darf deshalb nicht nach Deutschland einreisen und auch nicht in alle Kantone in der Schweiz. Aber es gibt noch viele Länder in denen es kein Problem wäre. Wir unterstützen und beraten bei Unsicherheiten da gerne.

Myko reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit EU-Heimtierausweis in seine neue Familie. Er wird nur nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

Wer verliebt sich in den schönen Myko?

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/myko/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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