Socke sucht seine Familie

22.06.25
30.03.25
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284238940
RO-400001 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz, braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
01.09.20 (5 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Busag, Rumänien.

Socke wartet schon viel zu lange. Seit mittlerweile 4 Jahren lebt der etwa 5-jährige Rüde im Shelter und zählt leider zu unseren Langzeitinsassen. Als er damals gefunden wurde, war er noch offen und ließ sich gern streicheln. Im Lauf der Jahre aber hat Socke die Hoffnung auf ein eigenes Zuhause fast verloren.

Inzwischen verbringt Socke die meiste Zeit in seiner Hundehütte und zieht sich immer mehr zurück. Nur noch wenige bekannte Menschen, wie Dorel und Mrs. Medan aus dem Shelter-Team, dürfen ihm noch nahekommen. Ab und zu fasst Socke noch einmal Mut, verlässt seine Hütte und spielt ein wenig mit Dorel – Momente, die zeigen, dass tief in seinem Herzen noch Lebensfreude schlummert.

Socke ist ca. 45 cm groß, von mittlerer Statur und lebt seit jeher problemlos mit anderen Hunden zusammen. Er zeigt sich im Rudel immer zurückhaltend, vermeidet Streitigkeiten und geht anderen Hunden eher aus dem Weg.

Für Socke suchen wir eine geduldige und hundeerfahrene Familie oder Pflegestelle, die ihm mit Ruhe, Liebe und Einfühlungsvermögen hilft, Schritt für Schritt Vertrauen zu fassen. Socke braucht Menschen, die ihn in seinem eigenen Tempo ankommen lassen und sich auch von Rückschritten nicht entmutigen lassen – Menschen, die bereit sind, gemeinsam mit ihm langsam zurück ins Leben zu finden.

Wir wissen, dass es große Geduld und viel Herz braucht, aber Socke hat es so sehr verdient, endlich zu erfahren, wie schön ein behütetes Hundeleben sein kann.

Socke ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Auch eine liebevolle Pflegestelle als Sprungbrett ins Glück wäre für Socke eine große Chance.

Wer schenkt diesem vergessenen Schatz neue Hoffnung und zeigt ihm, dass das Leben mehr zu bieten hat als eine Hundehütte im Shelter?

https://einherzfuerstreuner.de/project/socke-7/ hier findet ihr weitere Infos und gelangt auch direkt zur Selbstauskunft!

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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