Familienfreundliche Isabel sucht ihr Körbchen

02.12.25
05.05.25
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51545 Waldbröl (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.05.21 (4 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
500 €
Die wunderbare Isabel ist bereit für ein neues Leben. Sie ist etwa 4,5 Jahre alt und wurde von unserer Tierschützerin Tina und ihrem Mann in einem Wald in den Bergen gefunden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie dort ausgesetzt wurde. Als sie die beiden sah, fing sie sofort an zu jaulen und zu winseln. Natürlich nahmen sie Isabel mit, und nun wartet sie sehnsüchtig auf Menschen, die sie nie wieder im Stich lassen.

Isabel ist eine bezaubernde Hündin, die Menschen über alles liebt. In ihrem früheren Zuhause verstand sie sich gut mit anderen Hunden und kam auch mit Katzen klar. Aktuell sucht sie jedoch dringend einen Platz als Einzelhund, da sie in der neuen Situation stark gestresst auf andere Hunde reagiert. Ein Zuhause ohne weitere Vierbeiner würde ihr daher guttun und ihr helfen, zur Ruhe zu kommen.

Sie hat eine mittlere Größe von etwa 45 – 50 cm und wiegt ca. 30 kg. Ihrem Erscheinungsbild nach könnte Isabel ein Cane-Corso-Mix sein. Diese Rasse gilt als loyal, freundlich, kinderlieb und verspielt, gleichzeitig aber auch wachsam und schützend. Daher ist Isabel nicht unbedingt ein Anfängerhund – sie braucht Menschen, die sie sicher und liebevoll führen können.

Wichtig zu wissen: In Bayern und Brandenburg steht der Cane Corso in Kategorie 2 der Rasseliste, was dort bestimmte Voraussetzungen wie einen Wesenstest erfordert. Eine Einreise in die Schweiz ist für Cane-Corso-Mischlinge generell nicht möglich.

Isabel hatte zudem ein sogenanntes „Cherry Eye“. Dieses wurde bereits erfolgreich operiert und verheilt.

Trotz all dieser Hürden ist Isabel voller Hoffnung, bald ihre Menschen zu finden. Ihre Kinderzeit und Pubertät liegen längst hinter ihr – und auch ihre Vergangenheit darf nun abgeschlossen sein. Sie ist bereit für einen Neustart in ein liebevolles Zuhause.

Isabel reist gechipt, kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht mit EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle wird sie gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Auch über eine Pflegestelle im Einzelhund-Haushalt würde sie sich sehr freuen.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/isabel/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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