Wirbelwind Rani erobert die Herzen im Sturm

23.04.25
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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.04.23 (2 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
500 €
Rani – welch wohlklingender Name: Er bedeutet Königin oder Prinzessin. Und wie schön wäre es, wenn unsere Rani auf einem Thron der Liebe sitzen würde – ohne Sorgen, ohne Einsamkeit. Unsere Prinzessin ist nicht nur wunderschön – in ihr steckt auch echte Power. Rani möchte ihr neues Reich im Sturm erschließen. Sie kennt es bereits, in einem Haus zu Leben und passt sich neuen Umgebungen schnell an. Sie braucht allerdings eine Menge Auslauf und eine klare Ansprache, da Ranis Energie sonst in alle Richtungen explodiert. Über Ranis Vergangenheit wissen wir so gut wie gar nichts. Wir erleben sie aktuell aber als eine sehr liebe Hündin, die lernen möchte und großen Spaß daran hat! Da Rani so ein Wirbelwind ist, wird es wichtig sein, dass ihr Lebensmensch geduldig mit ihr arbeitet. Pfote für Pfote sollte die kleine Prinzessin das strukturierte Hundeleben kennen und lieben lernen. Eine Hundeschule kann dabei helfen, aber auch ein erfahrener Erst-Hund.

Die süße Rani ist gesellig und liebt es, viele Menschen um sich zu haben! Unsere Maus ist mittelgroß und wiegt ca. 20kg.

Ranis Rute ist kurz – deshalb darf sie leider nicht in die Schweiz einreisen – diese kann angeboren oder auch durch einen Unfall verursacht worden sein.

Mit Hunden und mit Katzen versteht sich unsere Rani gut. Sie ist kontaktfreudig und schließt unheimlich gerne Freundschaften – hätte sie ein kleines Telefonbuch – es würde aus alles Nähten platzen. 😀

Möchtest du unserer Prinzessin Rani das Hunde 1×1 beibringen, ihr das Fell pflegen, dich an ihrem Lachen erfreuen und ihr zum ersten Mal in ihrem Leben ein Schloss aus Liebe und Geborgenheit bauen?

Ranis kleiner majestätischer Koffer ist gepackt. Sie bringt ihren EU-Haustierausweis mit, ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in eine glückliche Zukunft reisen. Auch über eine Pflegestelle würde sie sich erst einmal sehr freuen!

https://einherzfuerstreuner.de/project/rani/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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