Energiebündel Holly sucht ihre Menschen

16.10.25
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RO-437206 Breb (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.01.25 (11 Monate 5 Tage alt)
Preis:
500 €
Holly, sucht ihr großes Glück! Mit ihren zarten 9 Monaten ist sie ein richtiges Energiebündel, das nur darauf wartet, die Welt zu entdecken.

Nachdem sie sich auf sich alleine im Wald durchschlagen musste und man sich fragt, wie sie das so gut überstanden hat, lebt sie jetzt in Sicherheit bei unserer lieben Tierschützerin Maria.

Holly sieht eher wie ein Schäferhund-Mix im Kleinformat aus. Sie ist super aufgeweckt und clever. Mit ihrer momentanen Größe von 30 cm wird sie vermutlich klein bis mittelgroß bleiben. Sie ist freundlich zu Kindern, kommt prima mit anderen Hunden und sogar mit Katzen klar.

Holly muss das Leben im Haus wahrscheinlich erst noch kennenlernen, genauso wie das ganze Hunde-Einmaleins: Stubenreinheit, das Gehen an der Leine und was man sonst so alles wissen muss. Dazu kommt, dass sie sich mitten in der Pubertät befindet – wie bei uns Menschen auch, können die Hormone da schon mal für das ein oder andere rebellische Verhalten sorgen. Auch das Alleine bleiben muss in kleinen, geduldigen Schritten geübt werden, damit keine Verlustängste entstehen.

Für Holly wünschen wir uns eine Familie, die Spaß daran hat, ihr geduldig die Welt zu zeigen. Ein Zuhause, das ihre Eigenschaften zu schätzen weiß und ihr mit viel Liebe und Konsequenz alles beibringt. Holly braucht unbedingt auch eine geistige Beschäftigung. Sie würde sich bestimmt über Suchspiele, Fährtentraining oder sonstiges freuen. Ein Garten, in dem sie flitzen kann, wäre natürlich der absolute Jackpot, ist aber kein Muss.

Holly freut sich schon auf ein kuscheliges Körbchen, viele Abenteuer in der Natur und den Besuch einer Hundeschule, wo ihr gemeinsam herausfinden könnt, welche Beschäftigungen Euch beiden am meisten Spaß machen.

Holly reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht zusammen mit ihrem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Nach positiver Vorkontrolle kann sie gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Aber auch eine Pflegestelle wäre ein guter Start in eine glückliche Zukunft.

https://einherzfuerstreuner.de/project/holly-4/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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