Einmal Pommes schwarz-weiß, bitte!

12.07.26 12 288289795
RO-547235 Fantanele (Mureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-weiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.04.26 (3 Monate 1 Woche alt)
Preis:
550 €
Fantanele, Rumänien.
Der kleine Pommes hatte keinen guten Start ins Leben. Ganz allein wurde er mitten auf einem Feld entdeckt, als unsere Tierschützer auf dem Weg zum Shelter waren. Weit und breit war niemand zu sehen. Zum Glück wurde der kleine Kerl rechtzeitig gefunden und in Sicherheit gebracht. Nun wartet er darauf, seine eigene Familie zu finden.
Pommes ist ein schwarz-weißer Welpenjunge voller Lebensfreude und Energie. Er liebt es, die Welt zu erkunden, herumzutollen und sich mit allem zu beschäftigen, was spannend aussieht. Sein fröhliches Wesen steckt an und sorgt überall für gute Laune. Mit seiner neugierigen Art geht er offen auf seine Umgebung zu und möchte am liebsten überall mit dabei sein. Sein großes Glück: Er konnte eine Pflegefamilie in Cluj finden und musste somit nicht ins laute Shelter – aber leider kann er hier nicht unbegrenzt bleiben.
Wie es sich für einen jungen Welpen gehört, hat Pommes jede Menge Unsinn im Kopf und freut sich über alles, was sich zum Spielen eignet. Er steckt voller Tatendrang und möchte die Welt entdecken, Neues lernen und gemeinsam mit seinen Menschen viele Abenteuer erleben. Wir wünschen uns für Pommes Menschen, die Freude daran haben, einem jungen Hund die Welt zu zeigen und ihn liebevoll auf seinem Weg ins Erwachsenwerden zu begleiten.
Pommes ist altersentsprechend tierärztlich versorgt. Vor seiner Ausreise wird er gechippt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er reist mit EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle sowie gegen eine Schutzgebühr in sein neues Zuhause ziehen.
Wer verliebt sich in diesen fröhlichen kleinen Wirbelwind und schenkt ihm die Geborgenheit, die er so sehr verdient?

Weitere Infos über Pommes und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/pommes-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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