Ava sucht ein geduldiges Zuhause

15.06.24
23.05.24
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281546927
RO-40001 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.21 (3 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
500 €
Hallo ihr lieben Menschen da draußen, mein Name ist Ava ich bin ca. 3 Jahre alt und musste bereits in meinen jungen Hundemonaten das Leben im öffentlichen Shelter von Baia Mare kennenlernen. Hier ist es laut und es stinkt fürchterlich. Deshalb wünsche ich mir nichts Sehnlicheres als endlich meine Familie zu finden, welche mir Geborgenheit, Liebe, Sicherheit und natürlich ganz viele Streicheleinheiten schenken, welche ich mir so sehr wünsche!

Ich bin ein süßes und liebes Hundemädchen, das anfangs sehr schüchtern war. So schüchtern bin ich nicht mehr, aber ich kenne nichts als das Shelter, in dem ich lebe und werde bestimmt etwas Zeit brauchen, um mich an all die neuen Eindrücke zu gewöhnen. Ich wünsche mir deshalb eine Familie, die geduldig ist und mir die Zeit lässt, die ich brauche. Aber ich bin mir sicher, wenn wir gemeinsam an einen Strang ziehen, bekommen wir das hin, und ich werde deine treuste Begleiterin!

Ein Besuch einer Hundeschule wäre dennoch richtig toll, damit ich mit anderen Hunden Zeit verbringen kann und mit dir gemeinsam das Welpen 1×1 lernen kann. Das bringt eine Menge Spaß für uns beiden, und stärkt unsere Bindung umso mehr! Ich verspreche dir auch, dass ich mein Bestes geben werde!

Ich bin kastriert, geimpft, gechipt entwurmt, entfloht, und besitze eine EU- Heimtierausweis. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf ich endlich in meine Familie ziehen.

Ich hoffe ich konnte dir einen kleinen Einblick meines Lebens geben, und würde mich unheimlich über einen Adoptanten und auf mein „Für Immer Zuhause“ freuen! Auch eine Pflegestelle wäre toll, um ein wenig mutiger zu werden.

Eure Ava

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findest du hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/ava-9/

https://youtu.be/aHwFKpJT610

https://youtu.be/yc14x1Q1VyM

https://youtu.be/r3UhLOk7FaY

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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