Lupita sucht ein verständnisvolles Zuhause

15.06.24
79
281749498
66386 Sankt Ingbert (Saarland)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
08.06.16 (8 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
300 €
66386 Sankt Ingbert. Dürfen wir vorstellen? Unser Hingucker Lupita. Mit ihrem schwarzen glänzenden Fell und ihrem einseitigen Stehohr ist sie einfach ein optisches Highlight.



Lupita ist eine ca. 8-jährige Hündin und hat eine Schulterhöhe von ca. 50 cm. Ihre wilden Jahre hat sie bereits hinter sich gelassen und nun wartet sie geduldig auf ihr Für-Immer-Zuhause.



Lupita hat tolle Fortschritte gemacht. Anfangs war sie schüchtern und skeptisch – kein Wunder nach den vielen langen Jahren im öffentlichen Shelter in Baia Mare. Sie hat dort so lange gewartet! Jetzt lässt sie sich bereits ein Geschirr anziehen und erkundet vorsichtig die Welt. Natürlich reagiert Lupita in manchen Situationen draußen noch unsicher, doch sie lässt sich recht gut leiten und achtet auf die Signale ihrer Menschen. Sicher wird sie trotzdem in einer neuen Familie erstmal Zeit brauchen, um sich an ihre neue Umgebung zu gewöhnen. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass Lupitas Moment gekommen ist und sie nunmehr dazu bereit ist. Mit der Ersthündin in ihrer Pflegestelle versteht sich „Lupi“ hervorragend, sie orientiert sich gut an ihr.



Wir suchen für unsere sensible Lupita erfahrenere Hände, die ihr die nötige Zeit und Geduld entgegenbringen, damit sie sich noch mehr öffnen und endlich zur Ruhe kommen kann. Schön wäre ein ländliches, ruhig gelegenes Zuhause ohne viel Lärm, der sie manchmal noch verunsichert. Schöne Spaziergänge und hin und wieder ein kleines Abenteuer würden ihr bestimmt viel Spaß machen, wenn sie richtig angekommen ist.



Wer gibt dieser treuen Seele endlich einen Platz in seinem Herzen und schenkt ihr noch einen schönen Lebensabend?



Lupita kann kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihre neue Familie einziehen. Sie bringt einen EU-Heimtierausweis mit und wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 300 Euro vermittelt.

Mehr Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:

https://einherzfuerstreuner.de/project/lupita-2/

https://youtu.be/1P7vyLfU-cE

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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